Fernwärme für Saarbrücken – komfortable und umweltfreundliche Wärmeversorgung
Mit Fernwärme können Sie Ihre Immobilie effizient und umweltfreundlich beheizen. Die Energie wird dafür zentral durch Kraft-Wärme-Kopplung z. B. im Heizkraftwerk Römerbrücke erzeugt. Der Vorteil: Ihre Fernwärme wird quasi verbrauchsfertig geliefert und Sie benötigen weder Heizkessel und Schornstein noch Lagerplatz für fossile Brennstoffe. Das spart Platz, Zeit und Arbeit. Gerne beraten wir Sie persönlich, wie Sie von der komfortablen Fernwärme profitieren können und kümmern uns auch direkt um die Umsetzung.
Flyer Fernwärme als PDF herunterladen
Unsere Fernwärmetarife zum umweltfreundlichen Heizen
Energie SaarLorLux ändert ihre allg. Versorgungsbedingungen Fernwärme
Mit Wirkung zum 01.01.2022 ändert Energie SaarLorLux ihre allgemeinen Versorgungsbedingungen Fernwärme. (Sie finden diese unter „Kundenservice → Downloads“)
Preise zum 01.07.2023
Preisänderungen erfolgen nach Maßgabe des § 24 der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB FernwärmeV) durch die mit dem Fernwärmekunden vertraglich festgelegte Preisgleitklausel.
Die Anwendung dieser Klausel ergibt, dass die Fernwärmepreise der Energie SaarLorLux zum 01.07.2023 sich wie folgt darstellen (die aktuellen Werte der zugrundeliegenden Indizes finden Sie hier).
Die Preise gelten für Haushalt und Gewerbe.
Fernwärmetarife (gültig ab 01.07.2023) | netto | brutto |
Arbeitspreis pro kWh | 11,494 ct | 12,299 ct |
Leistungspreis pro kW und Jahr | 37,483 € | 40,107 € |
Verrechnungspreis pro Jahr je Zähler | ||
Zähler mit einem Normdurchmesser bis DN 20 | 115,02 € | 123,07 € |
DN 25 bis DN 40 | 192,45 € | 205,93 € |
DN 50 bis DN 80 | 383,40 € | 410,24 € |
DN 100 | 460,08 € | 492,29 € |
über DN 100 | 766,80 € | 820,48 € |
In den Bruttopreisen ist die aktuell gültige MwSt. in Höhe von 7% berücksichtigt. Wir behalten uns vor gesetzliche Änderungen der MwSt. ohne weitere Mitteilung an Sie weiterzugeben. Die Anpassung des Leistungspreises sowie des Arbeitspreises erfolgt jeweils zum Beginn eines Vierteljahres (Quartals).
Die Energiepreisbremse ist für die Mehrzahl der Kunden seit März 2023 rückwirkend zum 01.01.2023 gültig und bewirkt im Regelfall, dass für 80% des anlegbaren Verbrauchs ein Preis von höchstens 9,5 ct/kWh abgerechnet wird!
*Details und Ausnahmen finden Sie insb. in §§ 16 und 17 des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes.
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So wird unser Fernwärmepreis gebildet – Grundlage der Preisanpassung
- Zentraler Bestandteil der Fernwärmelieferverträge ist eine Preisänderungsformel.
- Ihr Fernwärmepreis wird durch diese bestimmt und orientiert sich an den Entwicklungen auf dem Energiemarkt.
- Die Formel besteht aus verschiedenen Indizes, die alle öffentlich verfügbar sind (teilweise etwa beim Statistischen Bundesamt).
- Die Entwicklung dieser Indizes in der Formel bestimmt so Ihren FW-Preis sowie dessen Erhöhungen und Senkungen.
- Aktuelle Werte und weitere Details sind in unserem Preisblatt aufgelistet.
Wir möchten vollständige Kostentransparenz für Sie
Mit dem System der Preisänderungsformel bieten wir Ihnen eine nachvollziehbare und vollständige Transparenz über die Preisentwicklung. Wir können die Preise dabei nicht selbst ändern – weder nach oben, noch nach unten. Fairer kann eine Preisregelung also nicht sein.