FAQ
Kundenservice
Ich möchte den monatlichen Abschlag überweisen. Welche Bankverbindung benutze ich hierfür?
Bitte überweisen Sie den Betrag unter Angabe der Vertragskontonummer auf das Konto:
Energie SaarLorLux AG, Sparkasse Saarbrücken, IBAN DE83 5905 0101 0000 0757 39, BIC SAKSDE55XXX.
Bei jeder Überweisung muss die Vertragskontonummer angegeben werden.
Ich ziehe innerhalb Saarbrückens um – wird die Einzugsermächtigung automatisch für die neue Wohnung übernommen?
Nein, das ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Beim Einzug in die neue Wohnung erhalten Sie eine neue Vertragskontonummer. Deswegen müssen Sie uns Ihre Bankverbindung beim Vertragsabschluss erneut mitteilen.
Kann ich auch einen Termin im Kundenzentrum vereinbaren?
Selbstverständlich können Sie das. Hier können Sie sich einen Wunschtermin mit einem Berater buchen. So entstehen Ihnen keine Wartezeiten.
Was unterscheidet Energie SaarLorLux von anderen Energieversorgern?
Das MEHR an Service unterscheidet uns von anderen Energieversorgern. Wir bieten unseren Kunden nicht nur Strom, Gas und Fernwärme, sondern unterstützen Sie bei allen Projekten rund um Energie. Wir bieten Beratung zu den Themen: Heizung, LED, Mieterstrom, E-Mobilität, Abrechnung, Energieeffizienz etc. Uns ist es wichtig, für unsere Kunden da zu sein und ihnen maßgeschneiderte Lösungen zu bieten. Persönlich im Kundenzentrum mitten in der Stadt oder Online im Serviceportal unter www.energie-saarlorlux.com/serviceportal. Wir engagieren uns vor Ort für den Umweltschutz, die Kultur und das soziale Miteinander. Dank unserer Unterstützung sind viele Projekte in diesem Umfeld erst möglich.
Wie erreiche ich Energie SaarLorLux?
Sie erreichen Energie SaarLorLux täglich telefonisch von 8.00 bis 17.30 Uhr.
Persönlich können Sie unser Serviceteam in unserem Kundenzentrum Montag und Dienstag von 8.30 bis 16.00 Uhr und Freitag 8.30h bis 12.00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung ansprechen. Gerne können Sie aber auch einen Termin online buchen.
Über unser Online Serviceportal erreichen Sie uns selbstverständlich rund um die Uhr, auch samstags und sonntags.
Wie können Sie das Serviceportal nutzen?
Ganz einfach: Sie registrieren sich einmalig mit Ihrer Vertragskonto- und Zählernummer, Ihrer E-Mail-Adresse sowie einem selbst gewählten Passwort im Log-In-Bereich.
Einmal registriert, können Sie sich jederzeit anmelden und auf Ihre persönlichen Daten zugreifen, sie anpassen und Ihre Vorgänge direkt online erledigen.
Produkte / Tarife
In der neuen Wohnung gibt es eine Speicherheizung oder Wärmepumpe. Bietet Energie SaarLorLux hierfür einen besonderen Tarif an?
Ja, unser sogenannter „Heiztarif“ bietet Ihnen attraktive Konditionen für Ihre Wärmepumpe oder Ihre Nachtspeicherheizung.
Ist beim Anbieterwechsel die Lieferung mit Strom durchgehend gewährleistet?
Ja! Wir als regionaler Grundversorger sind gesetzlich verpflichtet, Sie jederzeit mit Strom zu versorgen. Dies gilt sowohl bei einem Anbieterwechsel als auch bei einem Umzug.
Springt Energie SaarLorLux ein, wenn mein aktueller Energieversorger insolvent ist?
Als Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG versorgen wir Sie auch dann, wenn Ihr bisheriger Energieversorger seine Lieferverpflichtungen nicht mehr erfüllt, etwa weil sein Lieferantenrahmenvertrag vom Netzbetreiber aufgekündigt wird oder weil er schlicht den Geschäftsbetrieb einstellt.
Wie kann ich den besten Tarif für mich erkennen/ermitteln?
Den besten Tarif finden Sie über unseren Tarifrechner. Geben Sie einfach Ihren ungefähren Jahresverbrauch oder die Personenzahl ein und schon wird der für Sie günstigste Tarif angezeigt. Sie können sich aber auch jeder Zeit persönlich beraten lassen – per Telefon oder in unserem Kundenzentrum in Saarbrücken.
Wie kann ich eine Einzugsermächtigung erteilen? Welche Vorteile hat ein SEPA-Mandat?
Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, ziehen wir die Abschläge, die sich i.d.R. nach jeder Jahresrechnung ändern, automatisch pünktlich von Ihrem Konto ein. Außerdem wird die pünktliche Begleichung Ihrer Jahresabrechnung gewährleistet. So brauchen Sie sich nicht mehr darum zu kümmern und verpassen keinen Fälligkeitstermin. Auch eventuelle Guthaben können wir Ihrem Konto direkt ohne weitere Rückfrage gutschreiben. Ein SEPA-Mandat können Sie ganz einfach in unserem Serviceportal unter www.energie-saarlorlux.com/serviceportal einrichten. Wir senden Ihnen den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Mandats auch gerne per Post zu.
An-/Abmeldung, Meldung von Zählerständen
Die Personenzahl im Haushalt hat sich geändert. Kann ich den Abschlag erhöhen/reduzieren?
Ja, die Angaben können Sie uns gerne telefonisch mitteilen oder online über das Serviceportal unter www.energie-saarlorlux.com/serviceportal bearbeiten.
Ich bin neu in Saarbrücken und brauche Strom, Gas und/oder Fernwärme. Was muss ich tun?
Wenn Sie neu in eine Wohnung einziehen, müssen Sie die entsprechenden Strom-, Gas- und Fernwärmezähler bei uns anmelden.
Ich habe geheiratet. Muss ich sie bzgl. der Namensänderung schriftlich informieren?
Ja, die Namensänderung können Sie uns gerne per Post, E-Mail oder über das Serviceportal unter www.energie-saarlorlux.com/serviceportal mitteilen. Als Nachweis benötigen wir das amtliche Dokument.
Ich möchte den monatlichen Abschlag überweisen. Welche Bankverbindung benutze ich hierfür?
Bitte überweisen Sie den Betrag unter Angabe der Vertragskontonummer auf das Konto:
Energie SaarLorLux AG, Sparkasse Saarbrücken, IBAN DE83 5905 0101 0000 0757 39, BIC SAKSDE55XXX.
Bei jeder Überweisung muss die Vertragskontonummer angegeben werden.
Ist die Höhe meiner Abschlagszahlungen pro Jahr festgelegt?
Grundsätzlich ja, aber Sie können Ihre Abschläge in einem gewissen Rahmen jederzeit ändern. In unserem Serviceportal unter www.energie-saarlorlux.com/serviceportal können Sie die Höhe Ihrer Abschläge bequem einsehen und anpassen. Oder teilen Sie uns Ihren Änderungswunsch telefonisch mit – unter 0681 587-4777.
Kann ich die Zählerstande online angeben?
Über unser Serviceportal unter www.energie-saarlorlux.com/serviceportal oder auch per E-Mail können Sie die Zählerstände gerne angeben. Geben Sie dabei bitte die Zählernummer, den Zählerstand und das Ablesedatum an.
Kann ich ungeplante Nachzahlungen vermeiden?
Ja, mit unserem Komfortabschlag, den Sie zu jeder Zeit einrichten können – gerne telefonisch, im Kundenzentrum oder ganz bequem in unserem Serviceportal. Damit erhöhen Sie die bisherigen monatlichen Abschlagszahlungen auf alle Energiearten um 10 %. So verhindern Sie in aller Regel Nachzahlungen und können sich eher über eine Gutschrift bei der Jahresabrechnung freuen.
Wann erhalte ich meine Rechnung?
In Saarbrücken werden alle Kunden rollierend abgerechnet. Das bedeutet, dass Sie nicht zum 31.12. Ihre Rechnung erhalten, sondern immer in einem bestimmten Monat im Jahr. Dieser Ablesetermin ist vom Messstellenbetreiber festgelegt. Ihren Ablesetermin können Sie gerne telefonisch oder per E-Mail anfragen.
Warum wird trotz Auszug bzw. Kündigung noch ein weiteres Mal ein Abschlag abgebucht?
Die Abschlagszahlungen werden immer rückwirkend geleistet. Wenn Sie also beispielsweise zum 31.05. kündigen, müssen Sie noch im Juni den Abschlag für den Mai bezahlen.
Was hat der Abschlag mit einer Nachzahlung oder Gutschrift zu tun?
Wenn Sie mit Ihren Abschlägen zu viel bezahlt haben, bekommen Sie eine Gutschrift. Haben Sie zu wenig bezahlt, müssen Sie eine Nachzahlung leisten. Gründe hierfür können ein Winter mit kälteren Phasen sein und einem Energieverbrauch der demzufolge angestiegen ist. Im Gegenzug benötigen Sie weniger Energie bei milderen Wintern. Beim Stromverbrauch macht sich der Ersatz der alten Hausgeräte durch energieeffiziente, neue Geräte positiv bemerkbar. All dies kann zu einer Änderung Ihres Verbrauchs führen, der sich in der Jahresabrechnung wiederspiegelt.
Umzug
Ich bin in eine Wohnung eingezogen und habe vergessen den Zähler anzumelden. Was ist zu tun?
Sobald Sie in Saarbrücken in eine neue Wohnung einziehen oder schon eingezogen sind und Strom, Gas oder Wärme verbrauchen, ohne einen anderen Lieferanten beauftragt zu haben, melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei uns. Die Energie SaarLorLux stellt in Saarbrücken die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Strom und Gas sicher. Der Grundversorgungstarif ist jedoch häufig nicht die für Sie günstigste Alternative. Unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne bei den notwendigen Formalitäten, damit Ihre Versorgung zu möglichst günstigen für Ihre individuellen Bedürfnisse passenden Konditionen erfolgt.
Ich habe es verpasst meinen Zähler anzumelden und muss nun einen größeren Geldbetrag mit der Rechnung bezahlen. Kann ich den Betrag in Raten zahlen?
Sollten Sie finanziell in Schwierigkeiten sein und es Ihnen schwer fallen, Ihre Jahresrechnung zu bezahlen, rufen Sie uns bitte unter der 0681 5877 77 an. Wir versuchen gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.
Ich möchte umziehen. Was ist zu tun?
Bei einem Umzug sollten Sie auf jeden Fall einen Blick auf die Zähler in der alten und neuen Wohnung werfen: Wir benötigen Zählernummer und Zählerstand zum Zeitpunkt des Auszugs in der alten Wohnung sowie Zählernummer und Zählerstand zum Zeitpunkt des Einzugs in die neue Wohnung und selbstverständlich die jeweiligen Adressen. Bei der Durchgabe der Daten an uns bitten wir Sie, auch die Vertragskontonummer bereitzuhalten. Über unser Serviceportal unter www.energie-saarlorlux.com/serviceportal können Sie alle Vorgänge bequem online von zu Hause aus erledigen.
Ich ziehe innerhalb Saarbrückens um – wird die Einzugsermächtigung automatisch für die neue Wohnung übernommen?
Nein, das ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Beim Einzug in die neue Wohnung erhalten Sie eine neue Vertragskontonummer. Deswegen müssen Sie uns Ihre Bankverbindung beim Vertragsabschluss erneut mitteilen.
Muss der Umzug/die Zählerstände schriftlich erfolgen/angegeben werden?
Ja, der Umzug muss schriftlich – per Brief, Fax oder E-Mail – gemeldet werden. Am Einfachsten ist es online über unser Serviceportal unter www.energie-saarlorlux.com/serviceportal.
Nein, die Meldung der Zählerstände kann auch telefonisch erfolgen – noch einfacher: online über unser Serviceportal unter www.energie-saarlorlux.com/serviceportal.
Sie haben eine Sperrankündigung vom Netzbetreiber erhalten?
Rufen Sie uns bitte umgehend an unter 0681 587-4752. Die Sperrung können Sie nur verhindern, wenn Sie den gesamten offenen Betrag zahlen und uns den Nachweis vorlegen. Dies gilt auch, wenn der Zähler bereits gesperrt wurde. Erst nach der Zahlung kann die Energieversorgung wieder aufgenommen werden.
Wer liest meine Zähler beim Auszug ab?
Um den für die Abschlussrechnung relevanten Energieverbrauch ermitteln zu können, lesen Sie bitte zum Übergabetermin Ihre Zähler ab, da ansonsten eine Schätzung durch den zuständigen Verteilnetzbetreiber erfolgen muss. Idealerweise teilen Sie uns die Zählerstände durch Übermittlung eines Übergabeprotokolls oder durch Fotos mit. So ist ein reibungsloser Übergang sichergestellt.