CHAT

Der Chat steht aktuell leider nicht zur Verfügung.

Bitte besuchen Sie uns später erneut.

Energie SaarLorLux | Live Chat
Name
 
Zum Inhalt Zum Hauptmenü

Mit dem eigenen E-Fahrzeug Geld verdienen - Dank der THG-Quote!

Mit Ihrem E-Fahrzeug sparen Sie schon heute CO2-Emissionen ein und leisten somit einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität. Ihre Fortschrittlichkeit belohnt der Gesetzgeber nun über das Förderinstrument des THG-Quotenhandels. Durch dieses können Sie die CO2-Einsparungen, die Sie mit Ihrem E-Fahrzeug erzielen, an Unternehmen verkaufen, die ihre eigenen CO2-Emissionen senken müssen und dadurch bares Geld verdienen.

Nutzen Sie jetzt unser THG-Portal zur unkomplizierten Vermarktung Ihrer THG-Quote und erhalten Sie 70 €.

THG-Quote und THG-Handel - was ist das überhaupt?

Konzerne der Mineralölwirtschaft müssen ihre klimaschädlichen Treibhausgasemissionen reduzieren. Das gilt für alle Unternehmen, die Otto- und Dieselkraftstoffe in den Verkehr bringen. 

Die sogenannte Treib­haus­gas­min­de­rungs­quo­te (THG-Quote) schreibt diesen Firmen vor, wie viel sie bei den Emissionen der von ihnen in den Markt gebrachten Kraftstoffe in einem Jahr einsparen müssen. Im Jahr 2022 lag die Quote bei 7 Prozent, 2030 sollen es schon 25 Prozent sein. Geregelt ist das im Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Um die strengen Vorgaben zu erfüllen, können die Firmen entweder mehr Bio-Kraftstoffe verkaufen, ihre Kraftstoffe emissionsärmer herstellen oder sich Strom für Elektrofahrzeuge anrechnen lassen.

Seit Anfang 2022 können auch Privatpersonen von der THG-Quote profitieren. Besitzer eines vollelektrischen Fahrzeugs sparen CO2-Emissionen ein. Auf Antrag stellt das Umweltbundesamt einmal im Jahr dafür ein Emissionszertifikat aus, das diese CO2-Ersparnisse bescheinigt. Dieses Zertifikat kann an ein Mineralölunternehmen verkauft werden. Da das aber kompliziert ist, regeln wir das für Sie und kümmern uns gemeinsam mit unserem Kooperationspartner um den gesamten Verkauf.

Mit der THG-Quote Geld verdienen - was muss ich tun?

Sie registrieren sich mit Ihren persönlichen Daten in unserem THG-Portal und laden dort eine Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) hoch. Die Prüfung Ihrer Unterlagen, sowie die Abwicklung der Vermarktung mit allen Behörden übernimmt unser Kooperationspartner für Sie. Sie können sich entspannt zurücklehnen und erhalten nach erfolgreicher Vermarktung Ihre Prämie direkt auf Ihr Konto.

In nur drei Schritten zu Ihrer THG-Prämie:

1. Vorbereitung Unterlagen

Für die Registrierung benötigen sie folgende Unterlagen

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) aller Fahrzeuge, die sie zum THG-Quotenhandel registrieren möchten.
    Hinweis: Leider sind ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge (keine Plug-In Hybride oder sonstige hybride Antriebsformen) zulässig. Weitere Informationen finden Sie auch in unseren FAQ.
  • Eine gültige E-Mail Adresse, damit wir Sie über den Status Ihrer Registrierung informieren können.
  • Bankverbindung des Kontos, auf das unser Kooperationspartner, die THG-Quoten GmbH, nach erfolgreicher Vermarktung Ihre Prämie überweisen darf.

2. Registrierung im THG-Portal

Scannen Sie den QR-Code oder klicken Sie auf den Button „Jetzt registrieren“ um zum THG-Portal zu gelangen und die Registrierung zu starten. Im Zuge der Registrierung werden sie aufgefordert,

  • die Rahmenbedingungen des THG-Quotenhandels zu bestätigen.
  • ein Foto oder einen Scan Ihres Fahrzeugscheins hochzuladen.
  • Ihre persönlichen Daten sowie Ihre Bankverbindung anzugeben.

3. Prämie erhalten

Nach erfolgreicher Registrierung erledigt unser Kooperationspartner alle weiteren Schritte für Sie. Nach einer Vorprüfung Ihrer Unterlagen geben wir Ihren Fahrzeugschein an das Umweltbundesamt weiter, um eine offizielle Bescheinigung Ihrer THG-Quote zu erhalten. Da diese Behörde derzeit unter einer hohen Auslastung steht, kann die Bescheinigung Ihrer THG-Quote durchaus mehrere Monate dauern. Sobald die Bestätigung des Umweltbundesamtes vorliegt, wird Sie unser Kooperationspartner noch einmal informieren und Ihre Prämie direkt auf das angegebene Konto auszahlen. 

Ihre Vorteile im Überblick

Mit Ihren CO2-Einsparungen leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Energiewende.

Ihr Beitrag zahlt sich aus. Nicht nur für das Klima, sondern auch für Ihren Geldbeutel.

Die Registrierung ist denkbar einfach. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt.

Häufig gestellte Fragen zur THG-Quote und zum THG-Quotenhandel

Allgemeines zur THG-Quote

Bei anderen Anbietern erhalte ich mehr Geld. Warum?

Andere Anbieter bieten variable Prämien an oder binden Sie gleich für mehrere Jahre. Bei uns erhalten Sie immer eine garantierte Fixprämie und können sich jedes Jahr aufs Neue entscheiden.

Gibt es steuerliche Aspekte, die ich beachten muss?

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen keine Auskunft zu Ihren individuellen steuerlichen Belangen erteilen können. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Steuerberater.

Falls Sie sich als Geschäftskunde registrieren, achten Sie bitte darauf bei der Eingabe Ihrer persönlichen Daten anzugeben, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Eine fehlerhafte Auswahl kann nach der Registrierung nicht mehr berücksichtigt werden.

Handelt es sich bei der Prämie um einen festen Betrag?

Die Höhe Ihrer Prämie ergibt sich aufgrund aktuell gültiger gesetzlicher Rahmenbedingungen, sowie anhand aktuell erzielbarer Handelspreise für THG-Quoten und kann daher je nach derzeitigem Preisniveau variieren. Die aktuell gültige Prämie von Energie SaarLorLux wird Ihnen gleich zu Beginn des Registrierungsvorgangs im THG-Quoten-Portal angezeigt. Nach erfolgreichem Abschluss des Registrierungsvorgangs und Bescheinigung durch das Umweltbundesamt ist Ihnen die Höhe dieser Prämie für das jeweilige Verpflichtungsjahr garantiert.

Kann ich meine THG-Quote auch selbst verkaufen?

Eine Beantragung der Bescheinigung ihrer THG-Quote beim Umweltbundesamt könnten Sie theoretisch auch selbst durchführen, die Beantragung gestaltet sich jedoch sehr aufwendig. Die größere Hürde ist jedoch die Vermarktung Ihrer Quote: Quotenverpflichtete Unternehmen, z.B. Mineralölkonzerne, kaufen lediglich große Mengen zertifizierter THG-Quoten an, um ihren eigenen Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Wir bündeln gemeinsam mit unserem Kooperationspartner daher Handelsvolumina aus einzelnen Quoten, um für Sie bessere Preise erzielen zu können.

Muss die THG-Quote jährlich neu beantragt werden?

Da Sie bei Energie SaarLorLux die THG-Quote immer ausschließlich für das aktuelle Verpflichtungsjahr beantragen, muss die Quote jährlich neu beantragt werden.

Was versteht man unter THG-Quote?

Der Begriff THG-Quote steht für Treibhausgasminderungsquote. Die THG-Quote ist ein Instrument, welches klimaschonende Mobilität attraktiver machen und damit die Emissionen im Verkehrssektor auf dem Weg zur Klimaneutralität senken soll

Welches sind die gesetzlichen Grundlagen der THG-Quote?

Den gesetzlichen Rahmen für die THG-Quote bildet das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38).

Wer kann die THG-Quote verkaufen?

Zur Veräußerung der THG-Quote ist ausschließlich der Fahrzeughalter berechtigt, also derjenige, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Halter aufgeführt ist.

Wie funktioniert die THG-Quote?

Gewerbliche Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe, also Mineralölkonzerne, die mit Diesel oder Benzin handeln sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu verringern. Diese Vorgabe, auch als Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, bezeichnet wird jährlich durch den Gesetzgeber festgesetzt und ist von den Mineralölkonzernen einzusparen. Gelingt ihnen dies nicht, müssen sie hohe Strafen zahlen. Eine Möglichkeit zur Erfüllung der THG-Quote besteht in der CO2-Einsparung, die vollelektrische Fahrzeuge, z.B. PKW und elektrische Motorräder bewirken. Hierbei können die Mineralölkonzerne seit 2022 auch auf Elektrofahrzeuge von privaten und gewerblichen E-Mobilisten zurückgreifen, indem sie diesen die CO2-Einsparung ihrer E-Fahrzeuge abkaufen. Hier kommen Sie ins Spiel!

Wie hoch ist die Prämie aktuell?

Die Prämie für das aktuelle Verpflichtungsjahr bei Energie SaarLorLux finden Sie auf unserer Produkthomepage zur THG-Quote und bei der Registrierung im THG-Portal.

Wie lange dauert es, bis die Prämie ausgezahlt wird?

Aufgrund der hohen Auslastung beim Umweltbundesamt ist derzeit mit einer Wartezeit von 12-16 Wochen zwischen erfolgreicher Registrierung und Auszahlung Ihrer Prämie zu rechnen.

Fragen zum Registrierungsprozess

Entstehen im Zuge der Registrierung Kosten für mich?

Nein, unser Service zur Vermarktung Ihrer THG ist für Sie kostenlos.

Für welchen Zeitraum beantrage ich die THG-Quote?

Bei Energie SaarLorLux beantragen Sie die THG-Quote immer ausschließlich für das aktuelle Verpflichtungsjahr.

Kann ich die THG-Quote auch für das Vorjahr beantragen?

Nein, die THG-Quote kann ausschließlich für das aktuelle Verpflichtungsjahr beantragt werden.

Muss der Fahrzeughalter auch der Inhaber des Kontos für die Auszahlung der Prämie sein?

Nein, der Inhaber des Kontos für die Auszahlung der Prämie kann eine beliebige Person sein.

Muss ich Energie SaarLorLux Kunde sein, um meine Quote vermarkten zu können?

Nein, unser Angebot gilt für alle E-Mobilisten unabhängig davon, ob Sie derzeit Kunde bei uns sind oder nicht.

Warum erhalte ich keine Bestätigungsmail?

Nach Ihrer Registrierung kann es einige Minuten dauern, bis Sie eine E-Mail von uns erhalten. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spamordner. Sollten Sie nach einem Tag keine E-Mail von uns erhalten haben, melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice.

Was benötige ich, um mein Fahrzeug bei Energie SaarLorLux zu registrieren?

Um Ihr Fahrzeug in unserem THG-Portal zu registrieren benötigen Sie ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), eine gültige E-Mail Adresse, sowie eine gültige Bankverbindung.

Was passiert nach der Registrierung?

Wir bündeln gemeinsam mit unserem Kooperationspartner die THG-Quoten unserer Kunden fortlaufend und geben diese nach Ablauf der Widerruffrist von 14 Tagen an das Umweltbundesamt weiter. Nach erfolgter Prüfung stellt das Umweltbundesamt Bescheinigungen über die jeweiligen THG-Quoten aus. Die Prüfung beim Umweltbundesamt kann aufgrund des hohen Anfragevolumens mehrere Wochen dauern. Sobald uns die Bescheinigung über die THG-Quote vom Umweltbundesamtes vorliegt, informieren wir Sie noch einmal gesondert. Die Auszahlung Ihrer Prämie erfolgt in der Regel binnen 14 Tagen nach Bescheinigung Ihrer Quote durch das Umweltbundesamt.

Wie erfahre ich, dass die Registrierung erfolgreich war?

Nach der Registrierung in unserem THG-Quoten-Portal erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse. Wurde Ihr Antrag erfolgreich bearbeitet und Ihre THG-Quote vom Umweltbundesamt zertifiziert, erhalten Sie erneut eine Bestätigung per E-Mail.

Wie genau läuft die Registrierung ab?

Besuchen Sie unser THG-Portal.

Wenn Sie bereits ein Foto/Scan Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angefertigt haben, wählen Sie die Option „Weiter auf Desktop Computer“.

Wenn Sie dies erst im Zuge der Registrierung anfertigen wollen scannen Sie hierzu den QR-Code. Hierfür wird ein mobiles Endgerät mit Kamerafunktion benötigt. Akzeptieren Sie im nächsten Schritt die Vermarktung Ihrer Quote für das aktuelle Verpflichtungsjahr und den aktuellen Quotenpreis, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzinformationen der THG Quoten GmbH.

Als nächstes geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.

Sie erhalten im Anschluss in unserem Auftrag eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Klicken Sie auf den Link in der Mail, um Ihre Registrierung abzuschließen.

Nach Anklicken des Bestätigungslinks gelangen Sie zurück zum THG-Portal.

Wenn Sie bereits ein Foto/Scan Ihres Fahrzeugscheins angefertigt haben, laden Sie nun wie angezeigt das Foto Ihres Fahrzeugscheins hoch.

Wenn Sie ein mobiles Endgerät verwenden, fertigen Sie nun wie angezeigt ein Foto Ihres Fahrzeugscheins an und laden Sie dieses hoch.

Wurde ihr Fahrzeugschein erfolgreich hochgeladen, geben Sie im nächsten Schritt Ihre persönlichen Daten, sowie die Bankverbindung des Kontos ein, auf welches Sie Ihre Auszahlung erhalten möchten ein.

Wenn Sie sich als Geschäftskunde registrieren achten Sie darauf, eine entsprechende Auswahl beim Fahrzeughalter vorzunehmen. Nach korrekter Auswahl können Sie im Anschluss angeben, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind und weitere Angaben zu Ihrem Unternehmen machen.

Nach erfolgreich abgeschlossener Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail.

Darüber hinaus werden Sie zur Startseite des Endkundenportals weitergeleitet. Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Log-In zu vergeben, um sich später jederzeit über den aktuellen Status Ihres Antrags zu informieren. Sie erhalten außerdem eine zusätzliche E-Mail mit dem Link zu Ihrem persönlichen Endkundenportal, falls sie sich erst zu einem späteren Zeitpunkt einloggen wollen. Bewahren Sie diese Mail gut auf.

Wie kann ich den aktuellen Status meiner Registrierung nachverfolgen?

Den aktuellen Status Ihrer Registrierung können Sie in Ihrem persönlichen Endkundenportal einsehen. Hierzu müssen Sie auf der Seite, zu der Sie umgehend nach erfolgreicher Registrierung Ihres Fahrzeugscheins weitergeleitet werden, direkt ein Passwort vergeben oder loggen sich zu einem späteren Zeitpunkt unter dem in einer separaten Mail versendeten Registrierungslink zum Endkundenportal ein.

Wo kann ich mein Fahrzeug bei Energie SaarLorLux registrieren?

Sie können Ihr E-Fahrzeug bequem über unser THG-Portal registrieren.

Infos zu den Fahrzeugen

Bis zu welchem Stichtag kann ich mein Fahrzeug für ein bestimmtes Verpflichtungsjahr registrieren?

Da wir für die Vorprüfung der Fahrzeugscheine und die Vorbereitung der Meldung an das Umweltbundesamt ebenfalls Zeit benötigen, können wir aus organisatorischen Gründen Ihre Registrierung für das jeweilige Verpflichtungsjahr bis zum 31.10. des Verpflichtungsjahres annehmen.

Ich habe mir unterjährig ein E-Fahrzeug gekauft. Kann ich trotzdem am THG-Quotenhandel teilnehmen?

Die THG-Quote gilt immer in voller Höhe für das ganze Jahr, unabhängig vom Registrierungszeitpunkt innerhalb des Verpflichtungsjahres, also auch wenn Sie Ihr E-Fahrzeug erst gegen Ende des jeweiligen Jahres registrieren.

Beim Kauf eines gebrauchten E-Fahrzeuges kommt es allerdings darauf an, ob der Vorbesitzer im laufenden Verpflichtungsjahr das Fahrzeug bereits zum THG-Quotenhandel registriert hat oder nicht. Jedes Fahrzeug kann pro Verpflichtungsjahr nur einmal registriert werden. Im Falle einer bereits erfolgten Registrierung durch den Vorbesitzer ist für das laufende Verpflichtungsjahr leider keine Registrierung mehr möglich.

Kann ich auch ein Dienstfahrzeug registrieren?

Entscheidend ist, wer im Fahrzeugschein als Halter eingetragen ist, denn nur diese Person ist zur Beantragung der THG-Quote berechtigt. Im Zweifelsfall kann es ratsam sein, einen Blick in die Dienstwagenrichtlinie zu werfen oder sich an das eigene Fuhrparkmanagement zu wenden.

Kann ich auch ein gebrauchtes E-Fahrzeug registrieren?

Beim Kauf eines gebrauchten E-Fahrzeuges kommt es darauf an, ob der Vorbesitzer im laufenden Verpflichtungsjahr das Fahrzeug bereits zum THG-Quotenhandel registriert hat oder nicht. Jedes Fahrzeug kann pro Verpflichtungsjahr nur einmal registriert werden.

Kann ich auch ein Leasingfahrzeug registrieren?

Sofern Sie als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen sind, können Sie auch für ein Leasing-Fahrzeug die THG-Quote beantragen. Ist in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) allerdings der Leasinggeber (z.B. Autohaus) eingetragen, sind Sie leider nicht zur Registrierung bevollmächtigt.

Muss ich eine Wallbox oder Ladesäule besitzen, um mein E-Fahrzeug für die THG-Quote zu registrieren?

Nein, das ist nicht erforderlich. Auch Daten zu dem verbrauchten Strom oder den gefahrenen Kilometern sind nicht erforderlich.

Welche Fahrzeuge können vermarktet werden?

Es können ausschließlich vollständig batterieelektrische Fahrzeuge vermarktet werden, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgestellt wurde und für die ein eigener Schätzwert gem. §7 Abs. 1 der 38. BImSchV vorliegt.

Hierzu zählen aktuell vollelektrische Fahrzeuge der Klassen M1 (PKW), N1 (leichte Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse) sowie fortan auch Fahrzeuge der Klassen N2 (schwere Nutzfahrzeuge 3,5 – 12 t) und N3 (schwere Nutzfahrzeuge > 12 t).

Plug-In Hybride oder andere Hybride Antriebsformen sind leider nicht zulässig.

Wie viele E-Autos kann ich registrieren?

Sie können bis zu 10 E-Fahrzeuge zeitgleich mit einem Upload registrieren. Sollten Sie mehr Fahrzeuge registrieren wollen, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Sie haben Fragen zur THG-Quote oder rund um das Thema E-Mobilität? Wir beraten Sie gerne!

Sie erreichen uns montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr:

Tel.: +49 681 5874777

Das könnte Sie auch interessieren