Wie erhalte ich die Energiepreisbremsen für Januar und Februar 2023?

Die Entlastungsbeträge der Monate Januar und Februar 2023 werden mit dem Märzabschlag verrechnet. Sollte sich daraus eine Überzahlung ergeben wird dieser Betrag in der nächsten Abrechnung gutgeschrieben. Ist der Abschlagsbetrag 0 €, dann wird zeitnah eine Jahresverbrauchabrechnung erstellt in der, der Abschlag inklusive der Preisbremsen, mitgeteilt wird.