Wie erhalte ich die Energiepreisebremsen für Januar und Februar?
Die Entlastungsbeträge der Monate Januar und Februar werden mit dem Märzabschlag verrechnet. Sollte sich daraus eine Überzahlung ergeben wird dieser Betrag in der nächsten Abrechnung gutgeschrieben. Ist der Abschlagsbetrag 0 €, dann wird zeitnah eine Jahresverbrauchabrechnung erstellt in der, der Abschlag inklusive der Preisbremsen, mitgeteilt wird.