Wann treten die Energiepreisbremsen in Kraft und wie lange laufen sie?

Geschäftskunden erhalten die Entlastungen für Strom und Gas bzw. Wärme nicht zum gleichen Zeitpunkt. Dies ist dadurch begründet, dass sich die Gesetzesvorgaben bei den Startzeitpunkten für die Gutschriftenberechnung unterscheiden. Stromkunden erhalten die Entlastungen erstmalig ab dem 1. März 2023 (jeweils rückwirkend zum 1. Januar 2023).

Bei Lieferungen von Gas und Wärme an Kunden mit einem Jahresverbrauch oberhalb von 1,5 Mio. kWh oder RLM-Kunden werden die Gutschriften bereits mit den Abrechnungen für den Liefermonat Januar 2023 gezahlt. Die Regelungen der Energiepreisbremsen für Strom/Gas/Wärme gelten bis zum Ende des Jahres 2023 und können von der Bundesregierung eventuell noch um weitere 4 Monate bis 30. April 2024 verlängert werden.