Gelten die Energiepreisbremsen auch für Mieter?

Die Entlastungen stehen jedem privaten Haushalt zu, egal ob es sich um Wohneigentum oder Miete handelt. Da Mieterinnen und Mieter oft nicht direkt selbst Kunden beim Gas- oder Wärmeversorger sind, sondern der Vermieter als Kunde auftritt, erhält dieser die Entlastung vom Energieversorger. Vermieterinnen und Vermieter müssen die Entlastungen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung aber an ihre Mieter weitergeben.