An wen wende ich mich bei Problemen mit der Gasversorgung/Gasgeruch?
Die Störungshotline der Stadtwerke Saarbrücken steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung: 0681 587-0.
Die Störungshotline der Stadtwerke Saarbrücken steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung: 0681 587-0.
Ja, Energie Saarlorlux fördert den Kauf eines Gasbrennwertgerätes mit 250 €. Nähere Informationen erhalten Sie unter 0681 587-4959.
Ja, Energie SaarLorLux fördert den Umstieg mit bis zu 300 €. Das gilt dann, wenn kein Fernwärme-Anschluss möglich ist.
Sie haben bei uns die Möglichkeit mit dem Produkt GasPlusÖ Ihren Gasverbrauch klimaneutral zu stellen. Dabei werden die CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung von Gas zur Wärmeerzeugung zu 100 % über Klimaschutzprojekte z.B. durch Baumpflanzungen in der nachhaltigen Forstwirtschaft neutralisiert. Wichtig ist dabei, dass die Klimaschutzprojekte nach weltweit festgelegten Kriterien geprüft und überwacht werden. Das […]
In der Rechnung werden die Preisbestandteile einzeln nach dem jeweiligen Änderungszeitraum gemäß Ihrem Verbrauch aufgeführt. Liegt zum jeweiligen Datum kein Ablesewert vor, wird der Verbrauch für Kochgas tagesanteilig und für Heizgas anhand des Temperaturverlaufs rechnerisch ermittelt und in Ihrer Jahresabrechnung entsprechend berücksichtigt.
Die CO2-Bepreisung wird erstmalig ab dem 01.01.2021 erhoben. Die Kosten hierfür werden in Ihren Gaspreis eingerechnet. Die Bundesregierung möchte über diese Abgabe Wärme teurer machen und so eine Ressourcenschonung erreichen. Heizöl ist hier noch in höherem Ausmaß betroffen.
Der Gaspreis setzt sich aus 4 Hauptbestandteilen zusammen: Steuern und Abgaben (ca. 25%), Regulierte Netzentgelte (ca. 25%), die neue staatliche CO2-Belasung (10%) sowie die Gasbeschaffung und der Vertrieb (40%).
Der Verbrauch in kWh ergibt sich aus der Multiplikation des Gasverbrauchs in m³ mit dem Brennwert und der Zustandszahl (Z-Zahl). Der Brennwert steht für den Energiegehalt, der in einem Kubikmeter Gas enthalten ist. Er wird kontinuierlich mit geeichten Messgeräten an repräsentativen Stellen ermittelt. Die Zustandszahl (Z-Zahl) wird für jeden Kunden spezifisch vom Netzbetreiber ermittelt. Je […]
Der Zähler vor Ort zeigt den Gasverbrauch in m³ an. Die Preisangabenverordnung verlangt jedoch die Umrechnung in kWh, damit der Verbraucher eine bessere Möglichkeit hat, den Gasverbrauch mit anderen Energiearten zu vergleichen.
Ja! Bei allen Verträgen haben Sie ein 14-tägiges Widerspruchsrecht. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.