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Energie SaarLorLux | Live Chat
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Energie SaarLorLux erweitert seinen Service im Bereich E-Mobilität

Seit September hat Energie SaarLorLux seine Dienstleistungen im Bereich E-Mobilität erweitert und bietet für Besitzer von vollelektrischen Fahrzeugen den THG-Quotenhandel an.

E-Fahrzeuge sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und tragen einen entscheidenden Anteil zur Mobilitätswende bei. Der Saarbrücker Energieversorger Energie SaarLorLux baut daher die Ladeinfrastruktur für E-Bikes und E-Autos im Saarland stetig weiter aus und bietet Dienstleistungen rund um die E-Mobilität an – von der Installation von Ladestationen bis hin zu preiswertem Öko-Ladestrom. Seit September ergänzt Energie SaarLorLux seinen Service im Bereich der E-Mobilität durch den THG-Quotenhandel für E-Fahrzeuge.
Bei dieser Dienstleistung haben private und gewerbliche Halter vollelektrischer Fahrzeuge die Möglichkeit, die CO2-Einsparung, die mit ihrem Elektrofahrzeug erzielt wird, zu vermarkten und so eine jährliche Prämie zu erhalten. Hierfür können Fahrzeugeigentümer sich schnell und unkompliziert über das THG-Quotenportal unter www.energie-saarlorlux.com/thg registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung kümmert sich Energie SaarLorLux in Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner THG-Quoten GmbH automatisch um die weitere Abwicklung. Dabei wird der Fahrzeugschein geprüft, die Zertifizierung der CO2-Einsparung beim Umweltbundesamt durchgeführt und im Anschluss die Vermarktung der THG-Quote gestartet. Am Ende des Prozesses wird dem Fahrzeugeigentümer von Energie SaarLorLux eine Prämie in Höhe von zur Zeit 180 Euro (pro PKW) ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt in der Regel spätestens nach 16 Wochen – je nach Auslastung des Umweltbundesamtes.

„Der neue Service rundet unser Angebot im Bereich der E-Mobilität ab und bietet für unsere Kunden den Vorteil, dass sie von der Ladeinfrastruktur, über Ladetarife bis hin zu Prämien, alles aus einer Hand von unseren Experten erhalten“, beschreibt Martin Kraus, Vorstand Marketing & Vertrieb, die neue Dienstleistung.

Diesen Service können alle Eigentümer von E-Fahrzeugen unabhängig von ihrer Versorgungssituation in Anspruch nehmen Die Prämienbeantragung für das laufende Jahr ist noch bis zum 31. Oktober 2023 möglich. Ab Januar können dann bereits die Prämien für 2024 beantragt werden.

Weitere Informationen zu den Mobilitätsthemen von Energie SaarLorLux sind unter www.energie-saarlorlux.com zu finden.

Hintergründe zum THG Quotenhandel
Der THG-Quotenhandel ist ein Instrument der Bundesregierung zur Förderung klimafreundlicherer Mobilität: Unternehmen aus der Mineralölwirtschaft als gewerbliche Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz dazu verpflichtet, die Emissionen aus den von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffen um einen festgeschriebenen Wert pro Jahr (=THG-Quote) zu senken.
Zur Erfüllung dieser Vorgaben können die Unternehmen unter anderem auf CO2-Einsparungen aus der Nutzung von E-Fahrzeugen zurückgreifen. Hierzu stellt das Umweltbundesamt privaten und gewerblichen Haltern vollelektrischer Fahrzeuge unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) auf Antrag einmal im Jahr ein Zertifikat aus, das die CO2-Ersparnisse bei der Nutzung des E-Fahrzeugs bescheinigt. Dieses Zertifikat kann dann im Rahmen des THG-Quotenhandels gewinnbringend an Mineralölkonzerne verkauft werden.