24h-Lieferantenwechsel –
Was Sie jetzt wissen müssen
Ab dem 6. Juni 2025 wird der Wechsel des Stromanbieters innerhalb eines Werktags möglich sein. Diese Neuerung basiert auf einer Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 20a Abs. 2 EnWG) und setzt eine EU-Richtlinie (2019/944) in nationales Recht um.

Was bedeutet das für unsere Stromkunden?
Grundsätzlich bleibt der Ablauf eines Anbieterwechsels gleich. Neu ist jedoch, dass die technischen Prozesse zur Anmeldung beim Netzbetreiber innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein müssen. Eine Anmeldung durch den neuen Anbieter an einem Montag muss also spätestens bis Dienstag bearbeitet sein.
Die vertraglichen Kündigungsfristen beim bisherigen Anbieter bleiben davon unberührt. Das bedeutet: Auch wenn der technische Wechsel künftig schneller vollzogen werden kann, kann die tatsächliche Belieferung weiterhin erst nach Ablauf der bestehenden Kündigungsfristen erfolgen.
Wichtig zu wissen: Keine rückwirkenden Änderungen mehr möglich

Mit der Einführung des 24h-Lieferantenwechsels entfällt die bisherige Möglichkeit, An- oder Abmeldungen rückwirkend vorzunehmen – ohne Ausnahmen.
Dies betrifft insbesondere folgende Fälle:
- Einzug: Ein Stromliefervertrag muss künftig vor dem Einzug abgeschlossen werden. Eine rückwirkende Belieferung ab Einzugsdatum ist nicht mehr möglich.
- Auszug: Die Abmeldung vom Energieversorger muss rechtzeitig im Voraus erfolgen. Rückwirkende Beendigungen sind nicht mehr zulässig.
- Leerstand: Auch im Fall von Leerständen müssen Eigentümer:innen oder Verwaltungen aktiv und frühzeitig handeln.
Alle Änderungen müssen künftig immer für einen zukünftigen Zeitpunkt vorgenommen werden. Nachträgliche Korrekturen zum Einzugsdatum oder rückwirkende Beendigungen der Belieferung sind nicht mehr zulässig.
Kommt es zu Verzögerungen, erfolgt die Versorgung automatisch über die Grund- oder Ersatzversorgung, die in der Regel mit höheren Kosten verbunden ist.
Voraussetzungen für den Anbieterwechsel
Für einen reibungslosen Wechsel innerhalb von 24 Stunden ist die Angabe der Marktlokations-ID (MaLo-ID) erforderlich. Diese individuelle Kennung ist notwendig, damit die Daten eindeutig und korrekt zwischen Anbieter, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber übertragen werden können. Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer letzten Stromabrechnung. Sollte sie nicht bekannt sein, kann der neue Anbieter sie in der Regel ermitteln.
So läuft der Anbieterwechsel ab
Ein Anbieterwechsel erfolgt in mehreren Schritten – unabhängig von der neuen 24h-Regelung:
- Tarife vergleichen: Basis dafür ist Ihr Stromverbrauch laut letzter Abrechnung.
- Vertrag abschließen: Der neue Anbieter benötigt Ihre MaLo-ID, um die Anmeldung vornehmen zu können.
- Kündigung: In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung bei Ihrem aktuellen Versorger. Ausnahmen gelten bei einem Sonderkündigungsrecht – in diesem Fall müssen Sie selbst kündigen.
- Wechselprozess: Nach Bestätigung des Liefertermins durch den Netzbetreiber startet die neue Strombelieferung.
Gilt das auch für Gas?
Nein – die 24h-Wechselregelung bezieht sich ausschließlich auf den Strommarkt. Im Bereich Gas bleibt der Anbieterwechselprozess derzeit unverändert. Allerdings gelten auch hier künftig dieselben Einschränkungen hinsichtlich rückwirkender An- und Abmeldungen. Auch für Wärmelieferungen ist eine rückwirkende Bearbeitung künftig ausgeschlossen.

Wichtig zu wissen:
Energie- und Wasserverträge enden nicht automatisch mit einem Auszug oder bei Eigentümerwechsel. Eine fristgerechte Kündigung ist weiterhin erforderlich – idealerweise zum Zeitpunkt der Übergabe oder des Nutzen-/Lastenwechsels. Andernfalls kann die Belieferung nicht beendet werden.
Ziel der Umstellung
Mit der Neuregelung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Energiemarkt verbraucherfreundlicher zu gestalten und den Wettbewerb zu stärken. Für Verbraucher und Verbraucherinnen bedeutet das: Mehr Transparenz – aber auch mehr Eigenverantwortung bei der Einhaltung von Fristen und der Organisation eines Anbieterwechsels.
Sie haben Fragen zum 24h-Lieferantenwechsel?