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Energie SaarLorLux | Live Chat
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Teilnahmebedingungen Gewinnspiel der Energie SaarLorLux AG

Die Energie SaarLorLux AG, Richard-Wagner-Str. 14-16, 66121 Saarbrücken, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 12702 (nachfolgend Energie SaarLorLux) bietet ein Gewinnspiel an. Die Teilnahme und die Gewinnspieldurchführung unterliegt folgenden Bestimmungen:

  1. Das Gewinnspiel läuft vom 21.08.2024 bis zum 31.12.2024. Teilnahmeschluss für die Verlosung ist am 31.12.2024 um 23.59 Uhr. Die Ziehung der Gewinner erfolgt in der KW 4 2025 unter allen nach den folgenden Bestimmungen teilnahmeberechtigten Teilnehmern.
    Die entsprechenden Gewinner werden durch entsprechende Mitteilung auf dem Postweg informiert.
  2. Das Gewinnspiel wird auf den Meta Plattformen (Facebook, Instagram), werblich via Google Ads sowie auf der Website der Energie SaarLorLux AG kommuniziert.
  3. Ein/e Teilnehmer/in nimmt an dem Gewinnspiel teil, indem er/sie
    • Einen neuen Stromliefervertrag (Sonderverträge unter Ausnahme von Grund- und Ersatzversorgungsverträgen) als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB abschließen. Dies umfasst die Tarife: GarantStrom, Garant 2025, Heizstrom, DuoPlus, eDrive Plus
    • Der Belieferungsauftrag (Vertragsformular, Onlineabschluss via Website der ESLL, Abschluss über einschlägige Vergleichsportale) muss bis spätestens 31.12.2024 23:59 Uhr bei ESLL eingegangen sein.
  4. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Teilnahme ist nur durch die Erfüllung der unter 3 bezeichneten Voraussetzungen möglich. Die mehrmalige Erfüllung dieser Voraussetzungen führt damit zu einer Steigerung der Gewinnchancen. Ausgenommen von der Teilnahme sind Mitarbeiter der Energie SaarLorLux AG und deren Angehörige.
  5. Energie SaarLorLux stellt die nachfolgende Preise zur Verfügung:
    • 3×1 Jahresverbrauch Ökostrom (Ökostrom unter Nutzung von Herkunftsnachweisen)
    • Hierbei bedeutet Jahresverbrauch = Bezug von Strom in einem Abrechnungszeitraum von 12 Monaten ab Belieferungsbeginn des abgeschlossenen Stromliefervertrages bis zu einer Höchstmenge von 3.500 kWh
    • Wenn der Kunde innerhalb der ersten 12 Monate abgerechnet wird und er in der ersten Rechnung unter 3.500 kWh liegt, dann wird die Restmenge mit in die nächsten Abrechnungsperiode genommen. Zum Abschluss von 12 Monaten ab Belieferungsbeginn erfolgt dann eine Zwischenabrechnung, in welcher die übertragene Restmenge final verrechnet wird. Ein weiterer Übertrag der kostenfreien Menge ist ausgeschlossen.

    Ein Umtausch des Gewinns, sowie eine Bargeldauszahlung sind ausgeschlossen.

  6. Nähere Informationen zu Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Gewinnspiels sowie zu Ihren diesbezüglichen Rechten sind den „Datenschutzhinweisen“ zu entnehmen.
  7. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Datenschutzhinweis