Fehler in den Verbrauchsinformationen im Preisschreiben für Fernwärme
Die privaten Fernwärmekunden der Energie SaarLorLux haben heute ihre quartalsweise verschickten Preisanpassungsschreiben erhalten. In diesen Schreiben wurde der ab dem 01.10.2022 geltende Fernwärmepreis und die zukünftigen monatlichen Abschlagszahlungen ab dem 01.10.2022 richtig ausgewiesen.
Auf der Rückseite des gleichen Schreibens erhielten die Kunden darüber hinaus erstmalig eine als „Verbrauchs- und Preisinformationen für Kunden“ benannte Anlage, mit welcher die neue gesetzliche Informationspflicht nach § 9 Abs. 1 EnSikuMaV erfüllt werden sollte. Diese neue Informationspflicht dient dem Ziel, Wärmekunden vor dem Hintergrund der aktuellen Energiepreiskrise durch eine Vorschau auf ihre zu erwartenden Kosten bei Energiesparmaßnahmen zu unterstützen.
Durch einen EDV-Fehler sind bedauerlicherweise die in der Anlage „Verbrauchs- und Preisinformationen für Kunden“ enthaltenen Angaben falsch ausgewiesen.
Energie SaarLorLux bittet die betroffenen Fernwärmekunden um Entschuldigung und wird die korrigierten Daten in den nächsten Tagen nachliefern.
Die auf der ersten Seite des Schreibens angegebenen Fernwärmepreise und die Höhe der Abschlagszahlungen ab dem 01.10.2022 sind richtig dargestellt und bleiben bestehen.