Wie wirkt sich die Wärme-Preisbremse auf meinen Fernwärmepreis aus?

Die Wärmepreisbremse bewirkt, dass der Wärmepreis für Privat- und kleinere Gewerbekunden ab dem 01.03.2023, rückwirkend zum 01.01.2023, für ein Kontingent von 80 % des zu erwartenden Verbrauchs höchstens 9,5 ct/kWh/brutto beträgt. Für den über das Kontingent hinausgehenden Verbrauch gilt der vertraglich vereinbarte Fernwärmepreis nach Maßgabe der Fernwärmepreisformel. Die Festlegung des anzulegenden Kontingents sowie Preises erfolgt verbrauchsabhängig und kann von obiger Feststellung abweichen. Entsprechende Grenzverbrauchswerte und abweichende Kontingente und Preise entnehmen Sie bitte insbesondere den §§ 14 bis 17 des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG).