Wie wirkt sich die Senkung der Stromsteuer (Industriestrompreis) auf die Gewerbekunden aus?
Im Rahmen der derzeit noch nicht in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen ist eine Erhöhung der Steuerentlastungsmöglichkeit nach § 9a Absatz 2 StromStG für Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder solcher der gewerblichen Forst- und Landwirtschaft vorgesehen. Es handelt sich mithin ausdrücklich nicht um eine Festlegung eines einheitlichen Industriestrompreises. Zudem ergibt sich hieraus keine Änderung hinsichtlich der von Energieversorgungsunternehmen abzurechnenden Preise. Vielmehr ist die (erhöhte) Entlastungsmöglichkeit von den begünstigten Unternehmen gesondert zu beantragen.