Wie sieht die Entlastung konkret aus?

Strom:
Stromkundinnen und -kunden, die voraussichtlich weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbrauchen werden, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, erhalten 80 Prozent ihres prognostizierten Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh. Die betreffenden Kunden müssen für diesen Anteil also nicht mehr bezahlen. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis Kontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis. Wenn die Stromkundinnen und -kunden weniger als 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs verbrauchen, erhalten sie trotzdem die Entlastung in voller Höhe. So bleibt der volle Einsparanreiz erhalten.

Gas- und Wärme:
Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen, erhalten ab 1. März ein Kontingent in Höhe von 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis. Das heißt, der Preis ist für 80 Prozent des Verbrauchs gedeckelt, und zwar für Gas bei 12 ct/kWh. Kleinere und mittlere Wärmekunden erhalten ebenfalls für 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen garantierten Bruttoarbeitspreis. Dieser liegt für Wärme bei 9,5 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente muss jeweils der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden. Wenn die Gas- und Wärmekundinnen und -kunden weniger als 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs verbrauchen, erhalten sie trotzdem die Entlastung in voller Höhe. So bleibt der volle Einsparanreiz erhalten.