Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Hauptbestandteilen zusammen: Da ist zum einen das staatlich regulierte Netzentgelt. Das sind die Kosten, die der Stromlieferant an den jeweiligen Netzbetreiber für die Nutzung der Stromnetze und Messeinrichtungen bezahlen muss. Dieser Anteil am Strompreis für Haushaltskunden lag 2022 bei knapp 22 Prozent, kann aber regional stark variieren.
Der zweite und gewichtigste Bestandteil des Strompreises sind die gesetzlich vorgegebenen Steuern, Abgaben und Umlagen. Dazu gehören, der Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, die Offshore-Netzumlage, die Umlage für abschaltbare Lasten und die Umlage nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung, die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe und die Umsatzsteuer. Diese staatlich veranlassten Kosten machten 2022 damit mehr als die Hälfte des Strompreises (ca. 42%) aus!
Diese beiden Bestandteile an Ihrem Strompreis, die insgesamt rund 64 % ausmachen, können wir als Ihr Energielieferant nicht beeinflussen. Der 3. und kleinste Anteil sind die Kosten für die Strombeschaffung selbst sowie für Vertrieb und Service des Energieversorgers. Das ist der Teil des Strompreises, der nicht staatlich festgeschrieben ist und in gewissen Grenzen vom Energieversorger beeinflusst werden kann. Der durchschnittliche Anteil dieser Kosten am Strompreis lag 2022 bei rund 36 Prozent.