Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Gaskunden im Dezember 2022?
Der Entlastungbetrag für Letztverbraucher Erdgas ist im § 2 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) geregelt.
Der Entlastungsbetrag für RLM-Kunden, die entsprechende Kriterien erfüllen, errechnet sich wie folgt:
1/12 der gemessenen Netzentnahme der Monate November 2021 bis Oktober 2022 * Arbeitspreis vom 1. Dezember 2022 + Grundpreis für Dezember (Preis vom Dezember 2022)
Für Entnahmestelle, die nach dem 1. November 2021 erstmalig leitungsgebundenes Erdgas bezogen wurde, ist ein Zwölftel eines typischen Jahresverbrauchs zugrunde zu legen.
Wir weisen gemäß § 2 Absatz 4 EWSG darauf hin, dass der Entlastungsbetrag aus Mitteln des Bundes finanziert wird.