Wie funktionieren die Energiepreisbremsen?

Geschäftskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) mit einem Verbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh Gas bzw. Wärme oder einem Stromverbrauch größer 30.000 kWh im Jahr erhalten für 70 % des Verbrauchs aus dem Kalenderjahr 2021 einen festgelegten Strompreis von 13 ct/kWh, einen Gaspreis von 7 ct/kWh und einen Wärmepreis von 7,5 ct/kWh. Gemeint ist damit bei Strom und Gas jeweils der reine Energiepreisanteil im Arbeitspreis ohne weitere Preisbestandteile wie Netzentgelte oder staatlich vorgegebene Steuern, Abgaben und Umlagen sowie bei Fernwärme der Arbeitspreis vor Umsatzsteuer. Die Wahl des Referenzjahres 2021 soll sicherstellen, dass Unternehmen, die im Jahr 2022 wegen steigender Energiepreise bereits Strom, Gas oder Wärme eingespart haben, nicht benachteiligt werden. Die Differenz zu dem mit uns vereinbarten Preis wird innerhalb des 70 %-Kontingents vom Staat übernommen. Für die restlichen 30 % des Verbrauchs gilt der mit uns vertraglich festgelegte Preis.

Kleinere Geschäftskunden, die mittels Standardlastprofil abgerechnet werden (SLP-Kunden) und einen Gas-Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. kWh bzw. einen Stromverbrauch unter 30.000 kWh im Jahr aufweisen, werden mit 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs entlastet.