Wie funktionieren die Energiepreisbremsen?
Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen erhalten ab 1. März ein Basis-Kontingent in Höhe von 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Gasjahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 12 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieses Kontingents muss der jeweils vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden. Stromkundinnen und -kunden, die weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, erhalten 80 % ihres prognostizierten Stromjahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh brutto. Für Verbräuche oberhalb dieses Kontingents muss der jeweils vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden. Im Bereich Wärme erhalten Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen ebenfalls für 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen garantierten Bruttoarbeitspreis. Dieser liegt für Wärme bei 9,5 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieses Kontingents muss der jeweils vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden.