Wie erhalte ich den Entlastungsbetrag?

Sie brauchen selbst nicht aktiv zu werden!

Energie SaarLorLux wird die gesetzlichen Vorgaben automatisch 1:1 umsetzen.

Wir werden zur schnellen und unkomplizierten Umsetzung des Dezember-Entlastungsbetrages bei allen Kunden, die normalerweise im Dezember einen Abschlag für ihre Wärmelieferung zahlen, den Abschlag als vorläufige Leistung auf den Entlastungsbetrag einmalig auf 0 setzen.

Endgültig abgerechnet wird der Entlastungsbetrag mit Ihrer nächsten Jahresrechnung.