Wie erhalte ich den Entlastungsbetrag?
Sie brauchen selbst nicht aktiv zu werden!
Energie SaarLorLux wird die gesetzlichen Vorgaben automatisch 1:1 umsetzen.
Wir werden zur schnellen und unkomplizierten Umsetzung des Dezember-Entlastungsbetrages bei allen Kunden, die normalerweise im Dezember einen Abschlag für ihre Wärmelieferung zahlen, den Abschlag als vorläufige Leistung auf den Entlastungsbetrag einmalig auf 0 setzen.
Endgültig abgerechnet wird der Entlastungsbetrag mit Ihrer nächsten Jahresrechnung.