Wie erhalte ich den Entlastungsbetrag?

Sie brauchen selbst nicht aktiv zu werden! Energie SaarLorLux wird die gesetzlichen Vorgaben automatisch 1:1 umsetzen.

Als größerer RLM-Letztverbraucher zahlen Sie keine Abschläge, sondern erhalten entsprechende Monatsrechnungen. Hier wird der Entlastungsbetrag, sofern Sie berechtigt sind, direkt von der Dezember-Rechnung, die sie üblicherweise im Januar erhalten, abgezogen.

Wenn Sie RLM-Kunde mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 kWh sind, jedoch einer der dennoch begünstigten Kundengruppen (s. Frage „Wer profitiert vom Entlastungsbetrag?“) angehören, müssen Sie uns dies bis spätestens zum 31.12.2022 in Textform darlegen.