Welcher CO2-Emissionsfaktor wird in der Fernwärme für das CO2-KostAuftG benötigt?

Seit dem 01.01.2023 gilt das neue Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Dieses Gesetz regelt die Aufteilung der auf die Heizkosten eines Gebäudes entfallenden CO2-Kosten im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Zur Berechnung entsprechender Ansprüche, insbesondere der Mieter nach §§ 6 II, 8 II CO2KostAufG, veröffentlicht Energie SaarLorLux nachstehende Werte. Da die Berechnungsmethoden verschiedener Gesetze abweichen können, finden Sie in folgender Tabelle weitere Informationen zur Berechnungsmethode nach den verschiedenen gesetzlichen Grundlagen.

Die Fernwärme der Energie SaarLorLux im Fernwärmenetz der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG hat folgende Emissionsfaktoren:

AnwendungsbereichGebäudeenergiengesetz (GEG)CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
GrundlageAGFW FW 309-1:2023CO2KostAufG
KWK- AllokationsmethodeStromgutschriftFinnisch
Maßeinheit EmissionsfaktorGramm CO2-Äquivalente pro gelieferter Kilowattstunde WärmKilogramm CO2 pro gelieferter Kilowattstunde Wärme
Wert Emissionsfaktor0 g CO2/kWhden Wert entnehmen Sie bitte Ihrer Rechnung
spez. Preis/den Wert entnehmen Sie bitte Ihrer Rechnung