Was versteht man unter der Gasspeicherumlage?

Mit Blick auf die Gasversorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten wie in 2022 die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern. THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen, um sicher die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür bis zum 01.04.2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.