Was ist der KWK-Aufschlag, die Offshore-Netzumlage bzw. die Konzessionsabgabe?
Mit dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) will der Gesetzgeber den Beitrag der Kraft-Wärme-Kopplung an der bundesdeutschen Stromerzeugung nachhaltig erhöhen. Hierzu hat er Mindestvergütungen festgelegt, um den wirtschaftlichen Betrieb solcher Anlagen zu ermöglichen.
Die hierdurch verursachten Mehrbelastungen werden über den gesetzlich festgelegten Ausgleichsmechanismus auf alle Energieversorgungsunternehmen und deren Kunden überwälzt. Der Beitrag wird jährlich angepasst.
Mit der Offshore-Netzumlage werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Umlage entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Verbraucher weitergegeben
Die Zahlungen aus der Konzessionsabgabe erhalten Kommunen dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen benutzt werden können. Sie ist nach der Einwohnerzahl gestaffelt.
Außerdem gibt es noch die Stromsteuer, weil die Entnahme von Strom aus dem Verteilungsnetz innerhalb der Bundesrepublik dieser Verbrauchssteuer unterliegt, sowie die Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung. Mit der § 19-Umlage wird die Befreiung energieintensiver Unternehmen von den Netzentgelten finanziert.