Was ist bei der Inbetriebnahme einer Wallbox unbedingt zu beachten?

Ladeeinrichtungen jeder Art für Elektrofahrzeuge sind dem örtlichen Netzbetreiber vor deren Installation mitzuteilen. (§ 19 der Niederspannungsanschlussverordnung).

Ladeeinrichtungen mit einer Leistung bis einschließlich 12 kW müssen lediglich gemeldet werden. Überschreitet die Summen-Bemessungsleistung der Wallbox 12 Kilovoltampere ist die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen.