Warum teilt Energie SaarLorLux mir meine zukünftigen Abschlagszahlungen nicht mit dem Preisschreiben zum 01.01.2023 mit?
In dem Preisschreiben informieren wir Sie über die Preisänderung zum 01.01.2023. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt aus Gründen des Verbraucherschutzes vor, dass Sie diese Information 6 Wochen vor der Preisänderung erhalten müssen.
Zum Zeitpunkt, an dem wir die Preisschreiben aufgesetzt haben, hatte die Bundesregierung gerade das dritte Entlastungspaket beschlossen. Klar ist, dass es eine Einmalzahlung in Form der Übernahme des Abschlages für Dezember und eine Gaspreisbremse geben wird. Unklar ist hingegen, wie diese Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Daher konnten wir zum Zeitpunkt der Erstellung des Schreibens keine Abschläge für die Zeit ab Januar 2023 ermitteln.
Wir werden Ihnen in einem getrennten Schreiben vermutlich im Dezember über Ihren Abschlagsplan informieren, sobald die Umsetzung der Maßnahmen definiert ist.