Warum hat das Ende der Energiepreisbremsen zum 31.12.23 Auswirkungen auf die Grund- und Ersatzversorgung Gas sowie Wärmelieferungen – nicht aber für unsere Strom- und Gastarife für Privat- oder Gewerbekunden?
Da unsere Strom- und Gastarife für Haushaltskunden und kleinere Gewerbekunden bereits seit dem 01.07.2023 unterhalb der Energiepreisbremsen liegen, hat das Ende der Energiepreisbremsen seit dem 01.01.2024 für den Großteil unserer Strom- und Gaskunden keine direkten Auswirkungen.
Ausnahme: Grund- und Ersatzversorgung-Gas sowie Wärmelieferung!