Muss ich einen aktuellen Zählerstand mitteilen?
Nein – es ist nicht notwendig den Zählerstand zu melden.
Der durch die gesetzlichen Regelungen vorgesehene Entlastungsbetrag kommt automatisch zur Anwendung. Energie SaarLorLux wird im Dezember als vorläufige Leistung auf den Entlastungsbetrag keinen Abschlagsbetrag abrechnen.