Muss ich als Immobilienbesitzer aktiv werden, um das GEG zu erfüllen?

Das GEG ist derzeit noch in der parlamentarischen Abstimmung und noch nicht final verabschiedet. Daher kann, zum jetzigen Zeitpunkt, nur eine beschränkt aussagefähige Antwort gegeben werden. Das Gesetzt ist in seiner jetzigen Form mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft. Mit dem jetzigen Gesetzesentwurf gibt es eine flexiblere Gestaltung bei den Übergangsfristen, die nun abhängig vom Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung sind. Dies ist energiewirtschaftlich die einzig logische Vorgehensweise, um Fehlinvestitionen sowohl auf der Netz- als auch auf Kundenseite zu vermeiden. Mit den nun vorliegenden Vorschlägen macht die Bundesregierung also diesen wichtigen ersten Schritt vor dem zweiten. Für Immobilienbesitzer bedeutet dies, dass Sie vorerst nichts machen müssen, solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt.