Muss ein Unternehmen aktiv werden, um von den Energiepreisbremsen zu profitieren?
Die Entlastungen werden bei Kunden mit einer monatlichen Abrechnung direkt über die monatlichen Rechnungen gutgeschrieben. Soweit mit diesen Kunden Vorauszahlungen vereinbart sind, werden diese so berechnet, dass die Entlastungen bereits berücksichtigt sind.
Kunden, die monatliche Abschläge zahlen und nur einmal pro Jahr abgerechnet werden, profitieren von der Entlastung trotzdem, da die Entlastung bei der Neuberechnung der Abschläge ab März 2023 berücksichtigt wurde.
RLM-Kunden (Gas) sowie Kunden mit einem Jahresverbrauch über 1,5 Mio. kWh (Wärme) profitieren wie erwähnt bereits seit Beginn des Jahres von den Entlastungsbeträgen. Bei allen anderen Kunden, insbesondere allen Stromkunden, startet die Entlastung ab März rückwirkend zum 1. Januar 2023.