Muss die THG-Quote jährlich neu beantragt werden?
Da Sie bei Energie SaarLorLux die THG-Quote immer ausschließlich für das aktuelle Verpflichtungsjahr beantragen, muss die Quote jährlich neu beantragt werden.
Da Sie bei Energie SaarLorLux die THG-Quote immer ausschließlich für das aktuelle Verpflichtungsjahr beantragen, muss die Quote jährlich neu beantragt werden.