Muss der Umzug/die Zählerstände schriftlich erfolgen/angegeben werden?

Ja, der Umzug muss schriftlich – per Brief, Fax oder E-Mail – gemeldet werden. Am Einfachsten ist es online über unser Serviceportal unter www.energie-saarlorlux.com/serviceportal.

Nein, die Meldung der Zählerstände kann auch telefonisch erfolgen – noch einfacher: online über unser Serviceportal unter www.energie-saarlorlux.com/serviceportal.