Kann ich auch ein Leasingfahrzeug registrieren?
Sofern Sie als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen sind, können Sie auch für ein Leasing-Fahrzeug die THG-Quote beantragen. Ist in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) allerdings der Leasinggeber (z.B. Autohaus) eingetragen, sind Sie leider nicht zur Registrierung bevollmächtigt.