Kann ein Geschäftskunde aktuell zu Energie SaarLorLux wechseln und wie erhält er dann die Entlastung?

Ja, es ist möglich zu Energie SaarLorLux zu wechseln. Dies hat grundsätzlich keinen Einfluss auf das Entlastungskontingent. Energie SaarLorLux darf die Entlastung auch an Neukunden weitergeben, sofern diese die Rechnungskopien des vorherigen Lieferanten zur Verfügung stellen, auf denen das Entlastungskontigent ausgewiesen ist.