Gibt es bereits Informationen zum Ablauf der Wärmeplanung und den Akteuren?

Der Erlass des Wärmeplanungsgesetzes ist noch in Planung. Er wird derzeit im Bundestag diskutiert und ist noch nicht final gesetzlich verabschiedet.

Geplant ist, dass die Länder nach dem Entwurf des WPG die Gemeinden zur Aufstellung einer Wärmeplanung verpflichten. Hierbei ist zunächst eine Bestands- und Potenzialanalyse vorgesehen. Die Kommune kann dann  Daten zu Wärmeverbrauch des jeweiligen Gebietes u.ä. erheben. Ausbautätigkeiten des Stromnetzes werden nicht von der Gemeinde beschlossen. Zuständig für das Stromnetz ist der lokale Netzbetreiber. Anreize kann der Bund bzw. in Zukunft die BNetzA setzen.