Ich zahle im Dezember keine Abschläge – wie erhalte ich die Entlastung?
Die Entlastung ist unabhängig vom bisherigen Abschlag. Sollten Sie im Dezember keinen Abschlag zahlen, wird die Entlastung Ihrem Vertragskonto trotzdem als Guthaben gutgeschrieben. Eine Verrechnung erfolgt mit der nächsten Verbrauchsabrechnung. Wie sich der Abschlag errechnet, finden Sie hier.