Ich habe mir unterjährig ein E-Fahrzeug gekauft. Kann ich trotzdem am THG-Quotenhandel teilnehmen?
Die THG-Quote gilt immer in voller Höhe für das ganze Jahr, unabhängig vom Registrierungszeitpunkt innerhalb des Verpflichtungsjahres, also auch wenn Sie Ihr E-Fahrzeug erst gegen Ende des jeweiligen Jahres registrieren.
Beim Kauf eines gebrauchten E-Fahrzeuges kommt es allerdings darauf an, ob der Vorbesitzer im laufenden Verpflichtungsjahr das Fahrzeug bereits zum THG-Quotenhandel registriert hat oder nicht. Jedes Fahrzeug kann pro Verpflichtungsjahr nur einmal registriert werden. Im Falle einer bereits erfolgten Registrierung durch den Vorbesitzer ist für das laufende Verpflichtungsjahr leider keine Registrierung mehr möglich.