Ich bin erst zum 01.12.2022 in die Wohnung eingezogen, wie berechnen Sie meinem Abschlag?
Sofern Sie als Mieter Ihren Gas- oder Wärmeverbrauch unmittelbar mit Ihrem Lieferanten abrechnen und nicht im Wege der Nebenkostenrechnung mit Ihrem Vermieter, wird Ihr Jahresverbrauch auf Basis des Verbrauchs des Vormieters geschätzt. Dieser ist dann die Grundlage für Ihre monatlichen Abschläge.