Gibt es Höchstgrenzen bei der Entlastung?

Ja, die beihilferechtlichen Höchstgrenzen Ihrer Entlastungssumme wird in §§ 18 & 22 EWPBG bzw. 9, 10 StromPBG definiert. Sie müssen allerdings selbstständig prüfen, ob diese Regelungen für Sie relevant sind und uns entsprechende Informationen für jede Entnahmestelle per E-Mail an geschaeftskunden@energie-saarlorlux.com mitteilen. Bitte verwenden Sie für Ihre Selbsterklärung das von PricewaterhouseCoopers zur Verfügung gestellte Formular.