Gelten die Energiepreisbremsen grundsätzlich für alle Strom-/Gas und Wärmelieferverträge?

Die Preisbremsengesetze erfassen grundsätzlich alle Lieferverträge mit Privatkunden über die leitungsgebundene Lieferung von Strom, Gas und Wärme aus dem jeweiligen Verteilnetz. Dazu zählen auch die Grund- und Ersatzversorgung sowie Sondertarife. Die Gesetze sehen darüber hinaus aber einige Ausnahmen vor, welche in der Regel keine Haushaltskunden betreffen und wirken sich nicht auf alle Lieferverträge gleichermaßen aus.