Gelten die Preisbremsen für Strom und Gas auch in der Ersatzversorgung?
Ja, das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Sondervertragskunden bzw. Grund- und Ersatzversorgung oder zwischen gesetzlichen bzw. vertraglichen Schuldverhältnissen.
Ja, das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Sondervertragskunden bzw. Grund- und Ersatzversorgung oder zwischen gesetzlichen bzw. vertraglichen Schuldverhältnissen.