Erhalten auch erstversorgte Entnahmestellen (z. B. Neubauten) die Entlastungen der Preisbremsen?
Ja, auch neue Entnahmestellen, für die keine historischen Verbrauchswerte vorliegen, erhalten die Entlastungen der Energiepreisbremsen. Die Umsetzung hängt von der Art der Abrechnungsmethodik ab.
Handelt es sich um eine SLP-Abrechnung, erstellt der Verteilnetzbetreiber anhand der ihm vorliegenden Informationen für neue Entnahmestellen eine Jahresverbrauchsprognose, an der sich dann das Entlastungskontingent bemisst. Bei einer RLM-Abrechnung wird der anzusetzende Verbrauch geschätzt.