Entspricht der Wegfall des Dezember-Abschlages genau dem gesetzlich vorgegebenen Entlastungsbetrag?
Nein – der tatsächliche Entlastungsbetrag liegt i.d.R. etwas niedriger als das Niveau des Dezember-Monatsabschlages. Die genaue Berechnung (s.o.) ist auf der nächsten Jahresabrechnung separat aufgeführt.