Wie wird der Dezemberentlastungsbetrag für Wärme- und Fernwärmekunden berechnet?
Entlastungsbetrag Wärme- und Fernwärmekunden:
Abschlagsbetrag für den September 2022 * 1,2
Bei Kunden, die nicht 12 Abschläge im Jahr zahlen, wird auf Basis der gezahlten Abschläge eines Jahres die durchschnittliche Abschlagshöhe errechnet. Diese wird dann mit 1,2 multipliziert.
Um die entsprechenden Bundesmittel zu erhalten, sind wir gemäß § 9 Absatz 5 EWSG verpflichtet, folgende Ihrer personenbezogenen Daten an den vom Bund Beauftragten im Sinne des § 1 Abs. 4 EWSG, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse- Coopers GmbH (PwC), zu übermitteln:
- Kunden- oder Firmenname
- Postanschrift des Kunden
- E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
- Höhe der Abschlagszahlung des Kunden für September 2022
- Liefermenge des Jahres 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraumes