Ladeeinrichtungen jeder Art für Elektrofahrzeuge sind dem örtlichen Netzbetreiber vor deren Installation mitzuteilen. (§ 19 der Niederspannungsanschlussverordnung). Ladeeinrichtungen mit einer Leistung bis einschließlich 12 kW müssen lediglich gemeldet werden. Überschreitet die Summen-Bemessungsleistung der Wallbox 12 Kilovoltampere ist die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen.
Ja, in Kooperation mit einem regionalen Kooperationspartner bieten wir Ihnen die Installation und Inbetriebnahme von Wallboxen bei Ihnen zu Hause – den eBox-Service – an. Nähere Informationen zu unserem eBoxService – nur in Kombination mit einer Wallbox von Energie SaarLorLux – finden Sie hier.
Ja. Energie SaarLorLux bietet unterschiedliche Wallboxen an. Die breite Palette unserer Wallboxen finden Sie hier.
Eine Haushaltssteckdose reicht für das Aufladen von Elektroautos meist nicht aus. Sie ist nicht für ein langes Laden unter hoher Last ausgelegt. Es besteht das Risiko, dass das Stromkabel, der Stecker oder die Steckdose überhitzen, die Sicherung herausspringt und das Auto nicht weiter aufgeladen werden kann. Im schlimmsten Fall kann es zu einem Kabelbrand kommen. […]