Energie SaarLorLux und Zenner statten 10 Wohnungen oder Einfamilienhäuser kostenlos mit Rauchmeldern aus
Mit einer gemeinsamen Aktion zum bundesweiten Rauchmeldertag am Freitag, den 13. November 2015 unterstützen Energie SaarLorLux und Zenner die Aufklärungskampagne zur Rauchmelderpflicht im Saarland. Die beiden Saarbrücker Unternehmen statten 10 Wohnungen oder Einfamilienhäuser mit hochwertigen EasyProtect-Rauchmeldern der Firma Zenner aus. Auch die Vor-Ort-Montage wird übernommen. Interessierte Immobilienbesitzer aus dem Saarland können sich zwischen dem 13.11. und dem 30.11. auf den Internetseiten der Energie SaarLorLux zum neuen EnergiePortal (www.energie-saarlorlux.com/enegieportal) zur Verlosung anmelden.
„Gemeinsam mit zuverlässigen Partner wollen wir das Zuhause der Saarländer sicherer machen“, erklärt Dr. Jochen Starke, Vorstandsvorsitzender der Energie SaarLorLux die Idee zur Aktion. „Wir freuen uns, mit der Firma Zenner einen saarländischen Experten an unserer Seite zu haben, der selber Rauchmelder produziert und so einen klaren Qualitätsvorteil gegenüber vielen anderen Rauchmeldern aus dem Baumarkt besitzt.“ Energie SaarLorLux bietet den Rauchmelder von Zenner exklusiv in ihrem neu gestarteten EnergiePortal an. Er ist ausgestattet mit einer 10-Jahres-Batterie und einer von wenigen, die mit dem so genannten Q-Label ausgezeichnet sind, das optimale Qualität verspricht.
Bei Zenner fand die Idee einer Kooperation verbunden mit einer gemeinsamen Informationskampagne großen Anklang. „Für die meisten Verbraucher ist das Thema Rauchmelder noch ein Buch mit sieben Siegeln“, beschreibt Thomas Buchholz, Leiter Produktmanagement bei Zenner, die Situation. „Bei einer Vielzahl von Anbietern, Geräten, Normen und Vorschriften ist es schwierig, den Überblick zu behalten. Unser Ziel ist es, den Verbrauchern alle wichtigen Informationen an die Hand zu geben, um die Vorgaben der Rauchmelderpflicht möglichst unkompliziert umsetzen zu können.“
Hintergrund
Freitag der 13.11.2015 ist der bundesweite Tag des Rauchmelders. Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ und die Feuerwehren in ganz Deutschland stellen Verbraucheraufklärung in den Mittelpunk, denn noch immer sterben in Deutschland jährlich mehr als 400 Menschen an den Folgen eines Brandes.
In den meisten deutschen Bundesländern gibt es bereits seit Jahren eine allgemeine Rauchmelderpflicht, die eine Installation von Rauchmeldern sowohl in Neubauten als auch in Altbauten vorschreibt. Seit Sommer 2015 gilt diese allgemeine Rauchwarnmelderpflicht auch im Saarland, wo derzeit erst rund ein Drittel der Liegenschaften mit Rauchmeldern ausgestattet sind. Die im Juni 2015 verabschiedete Neufassung der saarländischen Landesbauordnung sieht nun vor, dass bis zum 31. Dezember 2016 alle Gebäude mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen.
Die Rauchmelderpflicht im Saarland betrifft öffentliche Gebäude und Gewerbeobjekte ebenso wie Privatwohnungen. Verantwortlich für die Installation von Rauchwarnmeldern ist jeweils der Eigentümer, bzw. bei Mietwohnungen der Vermieter. Er muss dafür Sorge tragen, dass die Rauchwarnmelder den geltenden technischen Vorschriften entsprechen und ordnungsgemäß installiert werden.
Kommt er dieser Verpflichtung nicht ordnungsgemäß nach, kann er im Brandfall haftbar gemacht werden und bei Personenschaden unter Umständen sogar strafrechtlich belangt werden.
Zusätzlich zu einer korrekten Installation sieht die Rauchmelderpflicht auch eine regelmäßige Funktionsprüfung der Rauchmelder einmal im Jahr vor. Entgegen dem, was in den meisten anderen Bundesländern vorgeschrieben ist, ist diese jährliche Funktionsprüfung im Saarland bei Mietwohnungen nicht Sache des Eigentümers sondern des Mieters. Voraussetzung ist, dass der Mieter körperlich und geistig dazu in der Lage ist, die Funktionsprüfung durchzuführen.
Allerdings ist in der saarländischen Landesbauordnung ein so genanntes Rückholrecht verankert, das dem Vermieter erlaubt, die Verpflichtung zur Wartung und Funktionsprüfung der Rauchmelder selbst zu übernehmen. In Anspruch genommen wird dies vor allem bei größeren Liegenschaften mit vielen Wohneinheiten, wo beispielsweise eine Messdienstfirma beauftragt ist, die Energieabrechnung für die Liegenschaft zu erstellen. Die fachmännische Installation der Rauchmelder sowie die regelmäßige Funktionsprüfung inklusive einer rechtssicheren Dokumentation erfolgt dann im Zuge der jährlichen Ablesung der Verbrauchszähler.