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Energie SaarLorLux | Live Chat
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Energie SaarLorLux informiert über Energie-Soforthilfen und setzt Abschlagszahlungen für Gas, Wärme und Fernwärme im Dezember aus

Um die extremen finanziellen Belastungen von Gas- und Wärmekunden abzufangen, hat die Bundesregierung mehrere Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Diese sollen die privaten Haushalte und die Unternehmen vor einer finanziellen Überforderung schützen.

Im einem ersten Schritt wurde die MwSt. für Gas- und Wärmelieferungen ab dem 1.10.2022 von

19 % auf 7 % abgesenkt, woraus eine nachhaltige Kostenreduktion von 12 Prozentpunkten resultiert.

In einem zweiten Schritt wurde beschlossen, Gas- und Fernwärmekunden beim Dezember-Abschlag zu entlasten und damit noch vor den geplanten Preisbremsen im kommenden Frühjahr eine Soforthilfe im Kampf gegen die steigenden Energiekosten zu leisten. 

Entlastung für Gas- und Wärmekunden mit einem Verbrauch bis zu 1.500.000 kWh/Jahr (*)  

Konkret bedeutet dies:

  • Wärmekunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500.000 kWh wird ein Kompensationsbetrag in Höhe des 1,2 fachen Septemberabschlages gutgeschrieben.
  • Erdgaskunden insbesondere Privat- und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500.000 kWh werden einen Entlastungsbetrag auf Basis der Verbrauchsprognose aus dem September 2022, multipliziert mit dem Arbeitspreis der im Dezember 2022 gültig ist, erhalten. Hinzu kommt der anteilige Grundpreis für Dezember.
  • Erdgaskunden mit registrierender Leistungsmessung (sogenannte RLM-Kunden) werden einen Entlastungsbetrag erhalten, der berechnet wird aus der Multiplikation von ein Zwölftel des gemessenen Verbrauchs der Monate November 2021 bis Oktober 2022 mit dem geltenden Preis am 01.12.2022.

Wie wird dieser Entlastungsbetrag bei Energie SaarLorLux konkret umgesetzt?

Keine Abschlagszahlung für Gas- und Wärmekunden im Dezember!

„Wir wollen für unsere Kunden eine möglichst einfache, schnelle und transparente Umsetzung des Dezember-Entlastungsbetrages gewährleisten“, erklärt Joachim Morsch, Vorstand und Sprecher der Energie SaarLorLux. Daher wird für alle Privat- und Gewerbekunden, die normalerweise im Dezember einen Abschlag für ihre Gas- oder Wärmelieferung zahlen, als vorläufige Leistung auf den gesetzlich vorgeschriebenen Entlastungsbetrag, der Abschlag einmalig auf Null gesetzt.

Dies geschieht, obwohl der Monatsabschlag für Dezember i.d.R. höher ist als der jetzt gesetzlich festgelegte Dezember-Entlastungsbetrag. Der finale Ausgleich entlang der gesetzlichen Vorgaben  und der präzise Ausweis dieses Entlastungsbetrages erfolgt mit der jeweils nächsten Jahresrechnung.

Bei allen Kunden, die im Dezember ihre Jahresrechnung erhalten und daher in diesem Monat ohnehin keinen Abschlag zahlen, wird der Abschlag im Januar entfallen.

Für Geschäftskunden, die i.d.R. keine Abschläge zahlen, sondern Monatsrechnungen erhalten, wird der Entlastungsbetrag direkt von der Dezember-Rechnung, die sie üblicherweise im Januar erhalten, abgezogen.

Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, müssen Kunden mit einer Einzugsermächtigung nichts weiter tun. Der Abschlag wird automatisch ausgesetzt.

Kunden, die selbst monatliche Überweisungen tätigen, können diese im Dezember aussetzen.

Wenn eine andere Zahlungsart gewählt wurde z.B. ein Dauerauftrag, wird der möglicherweise zu viel überwiesene Betrag im Dezember automatisch in der kommenden Jahresendabrechnung verrechnet.

Energie SaarLorLux verzichtet auf Abschlagsanpassungen im Rahmen der Preisanpassung zum 01.01.2023 für Gas, Strom und Fernwärme zu Beginn des neuen Jahres.

„Eine verlässliche endgültige Aussage über die zukünftigen Abschläge für Gas, Wärme und Strom können wir unseren Kunden derzeit leider nicht geben, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Preisbremsen von der Bundesregierung immer noch nicht genau definiert und verabschiedet wurden“, erklärt Morsch. Daher setzt Energie SaarLorLux die Abschlagsanpassungen (in der Regel durch die steigenden Preise verursachten Erhöhungen), die ursprünglich zusammen mit den Preisanpassungen zum 01.01.2023 vorgesehen waren, vorerst aus.

Im Gegensatz zu vielen anderen Energieversorgern konnte Energie SaarLorLux durch eine vorausschauende Beschaffungspolitik den in den Preisen für Gas und Strom enthaltenen Beschaffungskostenbestandteil in 2022 stabil halten und musste lediglich die gesetzlich verpflichtenden Abgaben wie z.B. die Gasspeicherumlage weitergeben.

Energie SaarLorLux wird ihre Kunden über die entsprechenden Abschlagsbeträge rechtzeitig informieren, wenn die gesetzlichen Grundlagen für die Preisbremsen endgültig verabschiedet sind.

Um zu hohe Nachzahlungen in der nächsten Jahresrechnung vorzubeugen, empfiehlt Energie SaarLorLux ihren Kunden selbstständig vorausschauend den individuellen Monatsabschlag zu erhöhen. Dies ist im ServicePortal der ESLL unter energie-saarlorlux.de rund um die Uhr online möglich.

Auch appelliert Energie SaarLorLux weiterhin an alle Kunden ihren Energieverbrauch möglichst zu senken, da die geplanten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung die außergewöhnlich stark gestiegenen Energiepreise abmildern, aber nicht kompensieren können. Auf www.energie-saarlorlux.com/energiesparen finden Verbraucher viele hilfreiche Tipps.

Weitere Informationen sowie Erklärungen zur Dezember-Hilfe und den geplanten Preisbremsen wird Energie SaarLorLux in den FAQs unter https://www.energie-saarlorlux.com/situation-in-der-energiewirtschaft veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren.

(*) Bestimmten Verbrauchergruppen kommt die Entlastung auch dann zugute, wenn ihr Jahresverbrauch mehr als 1.500.000 kWh beträgt.