Energie SaarLorLux informiert über die Umsetzung der Energiepreisbremsen und die Abschlagsanpassungen für Strom-, Gas- und Wärmelieferverträge
Im vergangenen Jahr hat sich die Lage an den Energiebeschaffungsmärkten extrem verändert. Der Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die ohnehin angespannte Situation an den Energiebörsen nochmals verschärft und zu großen Preissprüngen insbesondere bei Strom und Gas geführt. Diese außergewöhnlichen Preisentwicklungen wirkten sich indirekt auch auf die Wärmepreise aus. Die Bundesregierung hat verschiedene Gesetze erlassen, um Energiekunden schnell und spürbar von den erheblichen Energiepreissteigerungen zu entlasten. Nach der Umsetzung erster Maßnahmen in 2022 wie die Absenkung der MwSt. von 19 % auf 7 % sowie der Dezembersoforthilfe setzt Energie SaarLorLux ab heute (01.03.2023) –rückwirkend zum 01.01.2023 –die sogenannten „Energiepreisbremsen“ um.
Kunden werden in den kommenden Tagen informiert!
„Die Umsetzung der von der Politik beschlossenen Energiepreisbremsen war und ist für uns als regionaler Energieversorger eine enorme Kraftanstrengung. Angefangen von zahlreichen rechtlichen Anforderungen, über technische Herausforderungen bei der aufwändigen IT-Umsetzung bis hin zu personellen Engpässen sowohl bei Dienstleistern als auch bei uns selbst. Wir sind daher stolz, dass es unserem Team dennoch gelungen ist, die Energiepreisbremsen für unsere Kundinnen und Kunden zügig umzusetzen um diese somit so schnell wie möglich entlasten zu können. Dies ist nicht selbstverständlich. Unsere Kunden werden in den kommenden Tagen schriftlich über Ihre individuelle Entlastung informiert“, erklärt Joachim Morsch, Vorstand und Sprecher der Energie SaarLorLux AG.
Entlastungen für Kundinnen und Kunden kommen automatisch!
Im Rahmen der Energiepreisbremsen erhalten Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Gasjahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 12 ct/kWh. Stromkundinnen und -kunden, die weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 % ihres prognostizierten Stromjahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh brutto. Im Bereich Wärme erhalten Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen ebenfalls für 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 9,5 ct/kWh. Für Strom, Gas und Wärme gilt gleichermaßen, dass für Verbräuche oberhalb dieses Kontingents der jeweils vertraglich vereinbarte Preis gezahlt wird.
Auch Geschäftskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh Gas bzw. Wärme im Jahr und mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr erhalten deutliche Entlastungen. Detaillierte und übersichtliche Informationen dazu finden sich auf der Homepage von Energie SaarLorLux. Um von den Energiepreisbremsen zu profitieren, müssen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen nichts weiter tun. Energie SaarLorLux setzt die Energiepreisbremsen 1:1 um und gibt sie automatisch an diese Kunden weiter.
Abschlagszahlungen für Strom-, Gas- und Wärmelieferverträge werden angepasst!
Um kurzfristige, hohe Belastungen bei den monatlichen Abschlägen für Januar und Februar 2023 zu vermeiden, hat Energie SaarLorLux die monatlichen Abschläge für Strom-, Gas- und Wärmekunden im Rahmen der Preisanpassung zum 1. Januar 2023 nicht angepasst. Lediglich bei Kunden, die seit Veröffentlichung der neuen Preise zum 1. Januar 2023 eine Jahresverbrauchsabrechnung oder einen Abschlagsplan im Rahmen eines Vertragsbeginns erhalten haben, wurden die Abschläge bereits mit den aktuellen Preisen berechnet.
Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass bei der Umsetzung der Energiepreisbremse die monatlichen Abschlagszahlungen ab März 2023 an die neue Situation angepasst werden müssen.
Daher errechnet Energie SaarLorLux nun alle Abschläge neu und passt diese an die neue gesetzliche Vorgabe an. Ziel ist es größere Nachzahlungen bzw. Gutschriften bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung der Kunden zu vermeiden. Der Energieversorger weist seine Kunden darauf hin, dass die Neuberechnung des Abschlages trotz Preisbremse je nach Konstellation zu einer Absenkung oder einer Erhöhung des monatlichen Abschlags führen kann. Hintergrund sind, wie oben bereits beschrieben, die noch nicht angepassten Abschläge nach den Preisanpassungen zum 1.1.2023.
Kunden ohne SEPA-Lastschriftverfahren müssen ihre Zahlungen selbstständig anpassen!
Kunden, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen für die Abschlaganpassung nichts weiter tun. Diese erfolgt automatisch. Kunden, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und ihre monatlichen Zahlungen mittels Dauerauftrag bzw. einzeln leisten, bittet der Energieversorger diese Zahlungen schnellstmöglich an den neuen Abschlagsbetrag anzupassen und die neuen Abschläge jeweils zu den gleichen Zeitpunkten, wie im bisherigen Abschlagsplan vorgesehen, zu zahlen.
Die Kunden der Energie SaarLorLux werden in den kommenden Tagen detaillierte Informationen zu den Energiepreisbremsen und den Abschlagsanpassungen per Post erhalten. Im Anschreiben wird auch ein Flyer enthalten sein, in welchem die häufigsten Fragen und Antworten zu beiden Themen dargestellt werden.
Viele Fragen zu den Energiepreisbremsen und den Abschlagsanpassungen werden auch auf der Webseite und bei YouTube beantwortet!
„Die Regelungen im etwa 100-seitigen Preisbremsen-Gesetz sind nicht immer direkt verständlich. In Kombination mit den Abschlagsanpassungen könnte dies evtl. zu erhöhten Kundenanfragen führen. Um die Fragen unserer Kunden bestmöglich und umfassend zu beantworten, haben wir uns eine ganze Reihe an Maßnahmen überlegt“, berichtet Joachim Morsch.
Dazu zählt, dass die Öffnungszeiten des Kundenzentrum in der Richard-Wagner-Straße in Saarbrücken erweitert werden. Die neuen Öffnungszeiten finden Kunden auf der Homepage des Energieversorgers. Zusätzlich werden die häufigsten Fragen von Privat- und Geschäftskunden auf der Homepage des Unternehmens unter den folgenden Links sehr ausführlich beantwortet und erklärt:
FAQs zu den Energiepreisbremsen und Abschlagsanpassungen für Privatkunden:
https://www.energie-saarlorlux.com/situation-in-der-energiewirtschaft/
FAQs zu den Energiepreisbremsen für Geschäftskunden:
https://www.energie-saarlorlux.com/fragen-zur-aktuellen-situation-in-der-energiewirtschaft-
geschaeftskunden/
Häufige Fragen und Antworten auch als Video für Kunden verfügbar!
Erstmals wurden auch kurze Erklär-Videos für die Webseite und die Social-Media-Kanäle des Energieversorgers gedreht. Darin werden die Energiepreisbremsen und die notwendigen Abschlagsanpassungen von Rieke Caroli, Leiterin Vertrieb Privat- und Geschäftskunden, kurz und verständlich erläutert. Die Veröffentlichung erfolgt bei Instagram, YouTube und auf der Unternehmenswebseite.
Über die folgenden QR-Codes können Kunden die FAQ-Videos zu den Energiepreisbremsen und den Abschlagsanpassungen für Privat- und Geschäftskunden direkt anschauen. Diese Codes erhalten die Kunden auch mit ihrem individuellen Informationsschreiben.
Zusammengefasst erwartet die Kundinnen und Kunden von Energie SaarLorLux ein umfassendes Informationspaket, um die doch komplexen Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung sowie die Abschlagsanpassungen, transparent und nachvollziehbar zu machen.
Energie SaarLorLux ist sich bewusst, dass trotz der deutlichen Entlastung durch die Energiepreisbremsen die zusätzlichen Belastungen bei den Kunden nicht vollständig kompensiert werden. Wie in den vergangenen Jahren steht Energie SaarLorLux an der Seite ihrer Kunden. Bei abzusehenden Zahlungsschwierigkeiten empfehlt der Energieversorger betroffenen Kunden sich frühzeitig mit ihm oder den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen.