Ersatzversorgung
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs.
Das EnWG regelt auch die „Ersatzversorgung mit Energie“. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strom- oder Gasbezug ohne Liefervertrag. Eine solche Situation kann zum Beispiel dadurch entstehen, dass ein Liefervertrag zwischen Lieferant und Kunde bereits beendet worden ist, ohne dass ein neuer Vertrag mit einem anderen Lieferanten zustande gekommen ist.
Die Ersatzversorgung wird von dem sogenannten Grundversorger durchgeführt. Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Im Netzgebiet der Stadtwerke Saarbrücken ist dies die Energie SaarLorLux AG.
Die gesetzliche Pflicht zur Ersatzversorgung besteht nur zugunsten von Letztverbrauchern, die Energie aus dem Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz beziehen. Stimmt die Energie SaarLorLux AG im Einzelfall der Ersatzversorgung von Letztverbrauchern auf einer anderen Spannungs- oder Druckebene zu, so erfolgt auch diese Ersatzversorgung zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen für die Ersatzversorgung in Niederspannung- bzw. Niederdruck.
Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung in Niederspannung und Niederdruck entsprechen denen des jeweils anwendbaren Grundversorgungstarifs der
Energie SaarLorLux AG.
Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom:
Gültig ab: 01.03.2012
| Grund- und Ersatzversorgungstarif | netto | brutto |
| Grundpreis je Zähler und Jahr | 54,62 € | 65,00 € |
| Verbrauchspreis je kWh | 21,261 ct | 25,30 ct |
In den Nettopreisen sind die zurzeit gültigen Umlagen, Steuern und Abgaben aus KWKG und EEG, StromsteuerG und Konzessionsabgabenverordnung sowie die Netzentgelte enthalten.
Die Bruttopreise beinhalten 19% Mehrwertsteuer.
Die Ersatzversorgung endet automatisch, sobald ein Energielieferungsvertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen abgeschlossen wurde, spätestens jedoch drei Monate nach dem Beginn der Ersatzversorgung.
Rufen Sie uns doch einfach unter der Servicenummer (06 81) 5 87-47 77 an oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@energie-saarlorlux.com. Wir beraten Sie gerne.
