Energieausweis: Auskunft
über Energieverbrauch und -bedarf von Gebäuden

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein wertvolles Instrument, das Transparenz und Klarheit auf dem Immobilienmarkt schaffen soll. Er gibt verlässlich Auskunft über den Energiebedarf bzw. -verbrauch von Gebäuden und Wohnungen. Dadurch ist es möglich, verschiedene Gebäude unkompliziert bundesweit miteinander zu vergleichen. Der Bedarfsausweis enthält zusätzlich nützliche Modernisierungstipps und zeigt Energieeinsparpotenziale auf. Der Energieausweis ist für 10 Jahre gültig.

Wer benötigt den Energieausweis?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) macht den Energieausweis ab dem 01.07.2008 für alle Vermieter, Verkäufer und Verpächter von Wohnungen oder Gebäuden schrittweise zur gesetzlichen Pflicht. Der Energieausweis muss dann den Miet- oder Kaufinteressenten auf Anfrage vorgelegt werden.

Für welche Gebäude ist der Energieausweis Pficht?

Der Energieausweis ist für alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile Pflicht. Sonderregelungen gelten für:

  • Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt, gekühlt oder genutzt werden (z.B. Ferienhäuser)
  • Gebäude, die nur für kurze Zeit errichtet werden (z.B. Zelte, Traglufthallen)
  • Ganz spezielle Nutzungen (z.B. Ställe und Gewächshäuser)

Von der Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen nicht betroffen sind:

  • Kleine Gebäude unter 50 qm² Nutzfläche
  • Nach Landesrecht geschützte Baudenkmäler

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Den Energieausweis gibt es in zwei Versionen.
Der Verbrauchsausweis gibt den tatsächlichen Durchschnittsverbrauch bei Heizung und Warmwasser an. Basis sind die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre.
Der Bedarfsausweis geht weit darüber hinaus. Er basiert auf einer Analyse des Gebäudes, die durch einen Energieberater im Rahmen eines Vor-Ort-Termins durchgeführt wird. Dabei werden der bauliche Gebäudezustand und die Qualität der Heizungsanlage berücksichtigt.
Welcher Ausweis Pflicht ist, hängt von der Anzahl der Wohneinheiten und dem Alter des Gebäudes ab.

icon_haus Wohngebäude bis vier Wohnungen

Wohnhäuser bis 4 Wohneinheiten ab 1.7.2008 ab 1.1.2009
Fertigstellung
bis 31.12.1965
nicht modernisiert b
modernisiert b oder v
Bauauftrag
1.1.1966 – 1.11.1977
nicht modernisiert b
modernisiert b oder v
Bauauftrag
nach 1.11.1977
b oder v

b Bedarfsausweis v Verbrauchsausweis

icon_haus Wohngebäude bis fünf Wohnungen

Wohnhäuser bis 5 Wohneinheiten ab 1.7.2008 ab 1.1.2009
Fertigstellung bis 31.12.1965 b oder v
Fertigstellung bis 1.1.1966 b oder v

b Bedarfsausweis v Verbrauchsausweis

Welchen Energieausweis bietet Energie SaarLorLux an?

Energie SaarLorLux bietet Ihnen den Bedarfsausweis zu einem Preis ab 390 € an.

Wer stellt den Energieausweis aus?

In Zusammenarbeit mit unserem Partner co.met bieten wir einen Energieausweis an, der allen gesetzlichen Normen entspricht. Gerne beraten wir Sie, welcher Ausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) bei Ihrer Immobilie in Frage kommt und zu welchem Zeitpunkt dieser konkret Pflicht wird.

Weitere Informationen zum Thema Energieausweis finden Sie unter www.dena-energieausweis.de.