Anpassungen Wärmeanschlusswert

Wussten Sie schon…

dass die Leistung, die an Ihrer Fernwärme-Heizungsanlage eingestellt ist, den Betrag Ihrer Jahresendrechnung – speziell den von Ihnen zu zahlenden Leistungspreis – beeinflusst?

  • Achten Sie hier darauf, dass ein Leistungswert (=Anschlusswert) eingestellt ist, der dem Wärmebedarf Ihrer persönlichen Wohnverhältnisse entspricht. Sollte Ihre Heizung über für Ihre Wohnverhältnisse zu wenig Kapazität verfügen, wird sie an kalten Tagen ggf. nicht genug heizen und warmes Wasser nicht bzw. nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
  • Wärmeanschlusswertanpassungen stellen eine Änderung Ihres Wärmebezugsvertrages dar. Daher müssen diese bei der Energie SaarLorLux beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Reduktion Ihres vertraglichen Anschlusswerts unabhängig von der tatsächlichen technischen Anpassung des Anschlusswerts grundsätzlich nur zum Beginn der jeweils nächsten Heizperiode (also jeweils zum 01.10. eines Jahres) wirksam wird. Vertragliche Auswirkungen hat die Wärmeanschlusswertanpassung damit grundsätzlich nur ab diesem Datum. Von diesem Grundsatz gibt es aber eine Ausnahme: Passen Sie Ihren Anschlusswert deshalb an, weil sie zukünftig Ihren Wärmebedarf neben der Fernwärme teilweise unter Nutzung regenerativer Energiequellen decken wollen, so wirkt sich die Anschlusswertanpassung mit ihrer tatsächlichen Durchführung auch vertraglich und somit unmittelbar auf den von Ihnen zu zahlenden Leistungspreis aus.
  • Nach der Zustimmung von Energie SaarLorLux zu der Vertragsänderung, leiten wir Ihren Wunsch gerne an die zuständige Stelle bei der Stadtwerke Saarbrücken AG weiter.
  • Nach der Ausführung der Arbeiten erfolgt die Rechnungslegung unmittelbar durch die Stadtwerke Saarbrücken AG. Die Energie SaarLorLux erhebt im Zusammenhang mit der Anschlusswertanpassung keine Kosten.

Sie wünschen nähere Informationen oder wollen eine Anpassung Ihres Leistungswertes beantragen? Kontaktieren Sie einfach unser Kundenzentrum.